Die Ausschreibung (freihändige Vergabe) der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Schelmengrund 2. BA erfolgte durch die Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co.KG.
Gemäß § 5 Abs. 1 des Erschließungsvertrags muss die Gemeinde Rohrbach der Auftragserteilung zustimmen. Einzelnen Vergabeentscheidungen kann nur widersprochen werden, wenn hinsichtlich der Auswahl des Unternehmens oder sonstiger Punkte ein wichtiger Grund vorliegt.
Insgesamt wurden 19 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es wurden 12 Angebote fristgerecht abgegeben. Die Ausschreibung erfolgte in folgenden Losen:
Los 1 Kanalbau
Los 2 Trinkwasserleitung
Los 3 Straßenbau
Mit den jeweils 5 günstigsten Firmen hat der Erschließungsträger (WipflerPLAN Erschließungsträger- und Projektsteuerungsgesellschaft mbH & Co. KG) nachverhandelt. Unter Berücksichtigung der Nachlässe ohne Bedingung und der Nebenangebote ergaben sich folgende Ausschreibungsergebnisse (Bruttobeträge):
Los 1 Kanalbau:
1. Firma BGS 2.534.035,46 €
2. 2.562.267,78 €
3. 2.914.412,97 €
Das teuerste Angebot betrug 4.498.708,73 €
Los 2 Trinkwasserleitung:
1. Firma BGS 590.209,51 €
2. 623.705,47 €
3. 689.466,90 €
Das teuerste Angebot betrug 1.020.481,52 €
Los 3 Straßenbau:
1. Firma BGS 2.561.108,53 €
2. 2.689.400,36 €
3. 3.278.427,60 €
Das teuerste Angebot betrug 4.375.628,81 €
Von zwei Firmen wurde ein zusätzlicher Nachlass bei einer Vergabe aller drei Lose angeboten. Diese beiden Alternativen wurden überprüft. Im Ergebnis wurde jedoch festgestellt, dass die Einzelvergabe nach dem obigen Ausschreibungsergebnis günstiger ist.
Bei der Zusammenstellung der 3 Lose ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 5.685.353,50 €. In der Kostenaufstellung wurden für die 3 Lose Kosten von insgesamt ca. 7.248.000,00 € veranschlagt. Die Kostensenkung liegt somit bei ca. 1.562.646,50 € (= 21,56 %).
Da die Bindefrist der Angebote am 31.01.2022 abgelaufen wäre und die endgültigen Angebotssummen zur letzten Gemeinderatssitzung am 19.01.2022 noch nicht vorgelegen haben, wurde der Auftragsvergabe an die Firma BGS am 28.01.2022 nach Absprache mit 1. Bürgermeister Keck zugestimmt. Es wird um nachträgliche Genehmigung durch den Gemeinderat gebeten.