Beschluss über: Beteiligung an der neuen LEADER-Förderperiode


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2022 ö 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.07.2021 sein grundsätzliches Interesse an der neuen LEADER-Förderperiode erklärt. Bei von der bisherigen Praxis abweichender Finanzierung sollte erneut Beschluss gefasst werden. Über die Finanzierung wäre zu gegebener Zeit Beschluss zu fassen.

Die Mitgliederversammlung der Lokalen Aktionsgruppe Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm e. V. (LAG) hat im Dezember 2021 die Bewerbung für die neue Förderperiode ab 2023 bis 2027 beschlossen. Für die Bewerbung muss eine neue Lokale Entwicklungsstrategie (LES) erarbeitet werden und es müssen die Beschlüsse der Kommunalgremien über eine weitere Beteiligung an der LAG in der neuen Förderperiode vorliegen.
Der bisherige Beschluss über das „grundsätzliche Interesse“ kann hierfür leider nicht verwendet werden. Somit ist über die Beteiligung der Gemeinde Rohrbach an der LAG in der Förderperiode ab 2023 erneut Beschluss zu fassen. Der Beschluss soll möglichst allgemein formuliert werden, um dessen Gültigkeit bei etwaigen Änderungen (z.B. Verlängerung der Förderperiode) nicht zu verlieren.

Der Mitgliedsbeitrag wird laut Mitteilung vom 13.01.2021 in der neuen Förderperiode ab 2023 von 0,50 € pro Einwohner auf 0,40 € pro Einwohner reduziert. Der Landkreis beteiligt sich weiterhin mit 0,50 € pro Landkreisbürger.
Das Jahr 2022 ist, wie bereits das Jahr 2021, beitragsfrei.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Beteiligung der Gemeinde Rohrbach als Mitglied der Lokalen Aktionsgruppe Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm e. V. an der neuen LEADER-Förderperiode ab 2023 zu einem jährlichen Mitgliedsbeitrag von 0,40 € pro Einwohner.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2022 07:53 Uhr