Erlass der Friedhofssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 01.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Die Gemeinde Rohrbach hat für die gemeindlichen Friedhöfe Rohrbach, Fahlenbach und Gambach sowie die gemeindeeigenen Leichenhäuser in Rohrbach, Fahlenbach, Gambach, Rohr und Waal derzeit zwei Satzungen, zum einen die Satzung über die Benützung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen - Friedhofssatzung – („FS“) und zum anderen die Grabmal- und Grabpflegeordnung zur Friedhofssatzung. Beide Satzungen sind am 01.01.1988 in Kraft getreten. Durch die verschiedenen Erweiterungen in den letzten Jahrzehnten wurden auch die Satzungen immer wieder angepasst. 

Aufgrund der Erneuerung bzw. Sanierung des Leichenhauses Rohrbach und des zunehmenden Interesses an alternativen Bestattungsformen wurden Baumgräber angelegt. Bei den Baumgräbern können folgende Arten angeboten werden: Einzel- und Familiengrabstätten sowie anonyme Grabstätten. Auch wurden Sternenkindergräber angelegt. Klassische Sargbestattungen finden immer weniger Interesse bei den Hinterbliebenen, der Trend geht klar in Richtung Urnenbestattung.

Grundlage für die Neufassung der Satzung ist das Muster des Bayerischen Gemeindetages. Die bisher bestehenden Satzungen wurden aufgrund der Verwaltungserleichterung und der Nachvollziehbarkeit für den Bürger bzw. Nutzungsberechtigen in eine Satzung zusammengefasst. 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 11.05.2022 sowie am 23.05.2022 über den Entwurf beratschlagt und mit Beschluss am 23.05.2022 dem Gemeinderat empfohlen, dass die Friedhofssatzung in der vorliegenden gültigen Fassung beschlossen werden soll. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Friedhöfe der Gemeinde Rohrbach vom 23.05.2022 in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2022 07:59 Uhr