Neubau Hochbehälter St. Kastl - Nachträgliche Genehmigung - Gewerk 6: Elektrische Anlage; 2. Nachtrag *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2022 ö 8.1

Sachverhalt

Von der Firma Elektro Schramm GmbH liegt für das Gewerk 6, Elektrische Anlage liegt ein 2. Nachtragsangebot vor (vgl. nichtöffentliche Anlage). Dabei handelt es sich um die Anschaffung eines Notstromaggregats anstelle eines Dieselstromversorgungsaggregats (vgl. Beschluss vom 01.06.2022).

Die Kosten reduzieren sich um 32.737,68 € netto.

Da die Ausführung der Leistung aufgrund der langen Lieferzeit (Februar/März 2023) keinen Aufschub bot, da die Versorgung mit (Not-)Strom stets gesichert sein muss, wurde der Auftrag durch 3. Bürgermeister Vachal bereits vorab erteilt.

Beschluss

Die Gemeinde Rohrbach stimmt der 2. Nachtragsvereinbarung zum Gewerk 6, Elektrische Anlage vom 25.07.2022 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2022 15:39 Uhr