Genehmigung 1. Nachtrag - Gewerk 5: Estrich und Fliesenarbeiten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.12.2022 ö 4.2

Sachverhalt

Von der Firma Fliesen Buberl liegt für das Gewerk 05, Fliesen- und Estricharbeiten ein 1. Nachtragsangebot vor (vgl. Anlage).

Die Kosten erhöhen sich um 10.119,30 € netto.

Auf unseren Wunsch wurde die Verfugung des Fliesenbelags im Untergeschoss mit einem hochwertigeren Verfugungsmaterial ausgeführt. Die Abdichtung im Untergeschoss wurde auch im Wandbereich ausgeführt, damit im Havariefall die Bausubstanz besser geschützt ist. 
Um den Baufortschritt zu beschleunigen wurde der Estrich im Hallenbereich mit einem Trocknungsbeschleuniger ausgeführt.

Zwischen Kellerwand und Hallenboden mussten die Übergänge nachgearbeitet werden. Diese Mehrkosten werden beim Gewerk 01 abgezogen. 

Beschluss

Die Gemeinde Rohrbach stimmt der 1. Nachtragsvereinbarung zum Gewerk 05, Estrich- und Fliesenarbeiten vom 29.11.2022 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2023 08:11 Uhr