Aktualisierung Verträge mit Abfallwirtschaftsbetrieb - AWP wegen §2b UStG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.12.2022 ö 6.3

Sachverhalt

Sachverhalt: 
Die Gemeinde hat mehrere Vereinbarungen mit dem AWP Pfaffenhofen. Das In-Kraft-treten des § 2b UStG hat erhebliche Auswirkungen auf die bestehenden Vereinbarungen. Die Leistungsbeziehungen wurden unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage gemeinsam mit dem AWP umsatzsteuerlich beurteilt. Die jetzt zur Beratung und Beschlussfassung vorliegenden Vereinbarungen sind Ergebnis dieser Beurteilung.
Der Haupt- und Finanzausschuss wurde in seiner Sitzung vom 26.09.2022 ausführlich über den Sachverhalt informiert. Auf die Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses wird insoweit verwiesen.

Die Vermietung und der Unterhalt der Containerinseln bleibt weiterhin steuerfrei, da ein öffentlich-rechtlicher Vertrag vorliegt und wir aus gleichartiger Tätigkeit Einnahmen von unter 17.500 € jährlich haben. Die Einnahme beträgt pauschal 0,81 €/Einwohner p.a.
Die Abrechnung erfolgt mittels Gutschriftverfahren durch den AWP.
  • Keine Veränderung

Für den Betrieb des Wertstoffhofs erhalten wir aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrags die Lohnkosten der Beschäftigten und eine Bewirtschaftungspauschale von 70 €/Monat je Beschäftigtem/er. Im Jahr 2022 haben wir Einnahmen in Höhe von ca. 90.000 €. Diese Tätigkeit ist wettbewerbsrelevant und daher unter Anwendung des § 2b UStG steuerpflichtig. Wir werden demnach künftig die Einnahmen zzgl. 19% Umsatzsteuer ausweisen.
  • Künftig ca. 17.000 € Mehreinnahmen auf der Hhst. 7200.16200, dafür Ausgaben in Höhe von 17.000 € auf Hhst. 7200.64100 – Umsatzsteuer an Finanzamt. Insgesamt Haushaltsneutral.

Verpachtung Wertstoffhof – 1 €/m²: Pachteinnahmen steuerfrei nach § 4 Nr. 12 UstG 



Winterdienstpauschale – für die Durchführung des Winterdienstes auf dem Gelände des Wertstoffhofs erhalten wir eine jährliche Pauschale in Höhe der von der Obersten Baubehörde im BStMI jährlich ermittelten Verrechnungssatzes für Winterdienstkosten je m² und der mit der Gemeinde abgestimmten Raumfläche von 1.650 m². Der Verrechnungssatz für 2021/2022 beträgt 0,23 €/m², also 379,50 €. Diese Leistung wurde in den öffentlich-rechtlichen Vertrag über den Betrieb des Wertstoffhofs mit aufgenommen, so dass sie nur wettbewerbsrelevant ist, sofern aus gleichartiger Tätigkeit jährlich mehr als 17.500 € Einnahmen erzielt werden. Da dies in der Gemeinde Rohrbach nicht der Fall ist, bleibt diese Leistung auch unter Anwendung des § 2b UStG steuerfrei.

Die Vertragsentwürfe liegen dem Tagesordnungspunkt bei. Gelb markierte Passagen sind neu hinzugekommen. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Errichtung und den Betrieb eines Wertstoffhofes sowie einer Grüngutsammelstelle und des öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Errichtung, Bereitstellung, den Unterhalt und die Sauberhaltung von Containerstandplätzen (Wertstoffinseln) für die Glas- und Weißblecherfassung mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2023 08:11 Uhr