Entscheidung über gemeindliches Einvernehmen zu einem Bauvorhaben (Schloßweg 12)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.12.2022 ö 11.2

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rohrbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 1/2, Gemarkung Rohrbach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt. Zudem liegt das Grundstück im Geltungsbereich der Sanierungssatzung „Dorfmitte Rohrbach“ (siehe vorherigen TOP).

Der Gemeinderat hatte sich zuletzt in der Sitzung vom 18.10.2022 mit dem Bauvorhaben befasst und hierzu das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Nunmehr gilt es über die gegenständliche Tekturplanung zu befinden. Das Wohngebäude (Erd- und Obergeschoss, rotes Satteldach) wurde nunmehr um 90° gedreht und parallel zum Kirchenweg ausgerichtet. Im Norden und Osten wurde das Wohngebäude mit einem nach Osten verlängerten, zweistöckigen Garagengebäude an die Bestandsgebäude grenzständig angebaut. Die Firstrichtung wurde – wie bei allen bestehenden Wohngebäuden im Schloßweg – in Nord-Süd-Ausrichtung umgesetzt. Die Dachneigung wurde auf 30° erhöht (bisher 28° Dachneigung). Zum Kirchenweg hin beträgt der Wohngebäudeabstand ca. 3 m. Im Gebäude befinden sich 2 Wohneinheiten (Haupt- und Einliegerwohnung). 

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Vergleichbare grenzständige Wohngebäude sind vorhanden. Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist Bedingung. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig. 

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen 4 Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen.

Ein besonderes Anliegen der Gemeinde stellt der Erhalt und Fortbestand der benachbarten Gaststätte „Aller Wirt“ als besonderer Teil der Ortsmitte dar. Ein regulärer Gaststättenbetrieb – wie er bisher seit jeher erfolgte – muss trotz der Genehmigung einer neuen Wohnbebauung auf dem Grundstück „Schloßweg 12“ nach wie vor zulässig sein, zumal das Gasthaus seit mehreren Jahrhunderten besteht. Die Erteilung von baurechtlichen und sonstigen Genehmigungen zur Wiederaufnahme und Fortentwicklung des Gaststättenbetriebes dürfen daher aus Sicht der Gemeinde durch die neue Wohnbebauung auf dem Grundstück „Schloßweg 12“ nicht gemindert werden. Es wird daher das Landratsamt Pfaffenhofen um Aufnahme entsprechender Auflagen/Hinweise im Genehmigungsbescheid zum gesicherten Fortbestand des Gaststättenbetriebes „Alter Wirt“ ersucht.  

Nachdem bereits der Gemeinderat über das sanierungsrechtliche Einvernehmen nach § 145    Abs. 1 Satz 2 BauGB zu diesem Bauvorhaben befunden hat, wird vorgeschlagen, in diesem Fall auch die Entscheidung über das baurechtliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB vom Gemeinderat (statt dem Bauausschuss) treffen zu lassen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB. Das Landratsamt Pfaffenhofen wird um Aufnahme entsprechender Auflagen/Hinweise im Genehmigungsbescheid zum gesicherten Fortbestand des Gaststättenbetriebes „Alter Wirt“ ersucht.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 6

Datenstand vom 19.01.2023 08:11 Uhr