Erlass der 3. Änderungssatzung zur Kindertagesstätteneinrichtungsgebührensatzung vom 27.06.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2022 ö 2

Sachverhalt

In der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Rohrbach über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen vom 27.06.2018 ist in § 7 Abs. 4 geregelt, dass die Benutzungsgebühren zum 01.09.2018 und danach alle zwei Jahre gemäß den Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst (TVöD) angeglichen werden.

Die Tarifgehälter wurden zum 01.04.2021 um 1,4 % und zum 01.04.2022 um 1,8 % angehoben. Insgesamt ergibt sich damit eine Erhöhung von 3,2 % im Vergleich zu 2020. Um diesen Faktor werden die Benutzungsgebühren zum 01.09.2022 angepasst (vgl. Anlagen).

Gemäß Art. 14 BayKiBiG ist der Elternbeirat bei der Festlegung der Höhe der Elternbeiträge beratend tätig. Die Elternbeiräte der beiden gemeindlichen Einrichtungen haben mit den beiliegenden Schreiben Stellung genommen. Der Elternbeirat der Kinderkrippe hat beantragt, die turnusmäßig vorgesehen Anpassung aufgrund der dargestellten Umstände auszusetzen (Eingang des Schreibens am 25.02.2022). Der kirchliche Träger des Kindergartens Löwenzahn wurde über die geplante Anpassung – vorbehaltlich der Beschlussfassung des Gemeinderats - informiert.  

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich am 23.02.2022 mit diesem Thema befasst und dem Gemeinderat empfohlen, die 3. Änderungssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen. In der Sitzung am 23.02.2022 lag die Stellungnahme des Elternbeirats Kinderkrippe noch nicht vor. 

Grundsätzlich ist zu dem Antrag festzustellen, dass in der Krippe eine Betreuungsstunde umgerechnet ca. 2,13 € kostet. Dies ist bei den gebotenen Betreuungsleistungen eine sehr moderate Gebühr. Damit wird auch nur ein Teil der Betriebskosten abgedeckt. Pro Kind, über alle Einrichtungen gerechnet, trägt die Gemeinde ohnehin einen Defizitbetrag von durchschnittlich 3.500 €/Jahr.  Weiterhin sind die umfangreichen familienpolitischen Leistungen des Bundes und des Landes zu berücksichtigen, die gerade auch die Eltern in den ersten Lebensjahren der Kinder unterstützen (Elterngeld, Kindergeld, Familiengeld, Krippengeld, Elternbeitragszuschuss Kindergarten). Unter Berücksichtigung dieser Aspekte erscheint die vorgeschlagene Erhöhung zumutbar.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 3. Änderungssatzung zur Kindertageseinrichtungsgebühren- satzung der Gemeinde Rohrbach vom 27.06.2018 in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.04.2022 08:47 Uhr