Im November 2021 wurden in 3 Ortsterminen mit den Gemeinderäten im Rathaus die Notwendigkeit und die Dringlichkeit für die Sanierung des Rathauses besprochen und herausgearbeitet. Es bestand in allen 3 Gesprächsterminen im Ergebnis die Erkenntnis, dass die Sanierung und damit einhergehend die Brandschutzertüchtigung unverzüglich angegangen werden muss. Mit einer Mail vom 07.12.2021 an alle Gemeinderäte wurden die Niederschriften der Besprechungen, eine Mängelliste des Rathauses, die Niederschrift über Kompensationsmaßnahmen und die favorisierte Machbarkeitsstudie vom IB Eichenseher mitgeschickt. In den Novemberbesprechungen bestand großes Einvernehmen, dass eine nur isolierte Sichtweise auf die Brandschutzertüchtigung in der Sache nicht zielführend und auf mittelbare und längere Sicht weder zweckmäßig noch wirtschaftlich ist. Nachweislich der zahlreich aufgelisteten Mängel, wie z.B.
a) dem Brandschutz
b) die energetisch unzureichenden Zustände, z.B. undichte Fenster und undichte Innentüren
c) die fehlende Barrierefreiheit
d) datenschutzrechtliche Unzulänglichkeiten
e) Kapazitätsprobleme bei der technischen Infrastruktur (keine Zukunftskapazitäten mehr für Telefon- und/oder EDV-Leitungen)
f) die fehlende Ausrichtung eines Rathauses auf eine zeitgemäße Nutzung für die Besucher und das Personal
wurde, nach überwiegender Meinung der Gemeinderäte, eine umfassende Sanierung im Sinne einer Generalsanierung als der richtige Weg betrachtet. Damit wird das Rathaus für die nächsten 30 – 40 Jahre wieder „fit gemacht“. Diese Sichtweise wurde vom Gemeinderat auch bei den Generalsanierungen des Kindergarten Löwenzahn und der alten Turnhalle verfolgt. Eine kleinteilige bzw. „scheibchenweise“ Sanierung in zeitlich größeren Abständen ist aus Sicht der Verwaltung weder funktional noch wirtschaftlich der bessere Ansatz.
Bei den Kompensationsmaßnahmen handelt es sich um technische, organisatorische und personelle Handlungsaufträge, die zusammen mit der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutz, Herrn Neugschwender, erarbeitet wurden. Unter der Voraussetzung, dass sehr zeitnah ein konkreter Gemeinderatsbeschluss zur Sanierung und damit einhergehend zur Sicherstellung des Brandschutzes mit einer stringenten Zeitplanung zur Umsetzung gefasst wird, kann im Rahmen dieser Kompensationsmaßnahmen der Rathausbetrieb aufrechterhalten werden. Die Rathausverwaltung hat zwischenzeitlich bereits viele Maßnahmen umgesetzt bzw. beauftragt und wird die noch besprochenen übrigen technischen und organisatorischen Kompensationsmaßnahmen unverzüglich angehen.
Zum weiteren Vorgehen wurde vereinbart, dass
a) die einzelnen Fraktionen auf der Basis der bisher schon festgelegten Rahmenbedingungen noch eigene Ideen entwickeln können. Die eingegangenen Stellungnahmen liegen als Anlage bei. Ebenso wurde das geforderte Gesamtkonzept der Verwaltung angehängt.
b) vom Gemeinderat noch festzulegen ist, in welchem Gremium die Planungen weiter betrieben werden sollen. Hierzu wurde von Seiten der CSU vorgeschlagen, einen eigenen Arbeitskreis mit 6 - 7 Personen zu gründen. Aus Sicht von BGM Keck ist der Haupt- und Finanzausschuss hier das geeignetere Gremium, da in diesem auch haushaltswirksame Entscheidungen bis 40.000 € getroffen werden dürfen. Überdies würde sich der Arbeitskreis aus demselben Personenkreis wie im Haupt- und Finanzausschuss zusammensetzen.
Zusammengefasst sind aus Sicht der Verwaltung heute folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Ein konkreter Grundsatzbeschluss zur Planung und Durchführung der Rathaussanierung mit einer stringenten Zeitplanung.
2. Entscheidung, welches Gremium mit der Planungserarbeitung beauftragt werden soll.
3. Die Beauftragung eines Fachbüros für die Durchführung einer europaweiten Ausschreibung für ein Architektenbüro zur Objektplanung (Anmerkung: die Honorarsumme liegt über dem Schwellenwert von 215.000 €). Hierzu wurden 4 Angebote angefordert. Das wirtschaftlichste Angebot kam vom Büro Seitz+Müller Projektmanagement GmbH aus München zum Preis i.H.v. brutto 10.710,- €.