Sanierung Rathaus - Entscheidung weitere Vorgehensweise (Generalsanierung, Brandschutz, VgV-Verfahren)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2022 ö 4

Sachverhalt

Im November 2021 wurden in 3 Ortsterminen mit den Gemeinderäten im Rathaus die Notwendigkeit und die Dringlichkeit für die Sanierung des Rathauses besprochen und herausgearbeitet. Es bestand in allen 3 Gesprächsterminen im Ergebnis die Erkenntnis, dass die Sanierung und damit einhergehend die Brandschutzertüchtigung unverzüglich angegangen werden muss.  Mit einer Mail vom 07.12.2021 an alle Gemeinderäte wurden die Niederschriften der Besprechungen, eine Mängelliste des Rathauses, die Niederschrift über Kompensationsmaßnahmen und die favorisierte Machbarkeitsstudie vom IB Eichenseher mitgeschickt. In den Novemberbesprechungen bestand großes Einvernehmen, dass eine nur isolierte Sichtweise auf die Brandschutzertüchtigung in der Sache nicht zielführend und auf mittelbare und längere Sicht weder zweckmäßig noch wirtschaftlich ist. Nachweislich der zahlreich aufgelisteten Mängel, wie z.B.
a) dem Brandschutz 
b) die energetisch unzureichenden Zustände, z.B. undichte Fenster und undichte Innentüren 
c) die fehlende Barrierefreiheit 
d) datenschutzrechtliche Unzulänglichkeiten 
e) Kapazitätsprobleme bei der technischen Infrastruktur (keine Zukunftskapazitäten mehr für Telefon- und/oder EDV-Leitungen)
f) die fehlende Ausrichtung eines Rathauses auf eine zeitgemäße Nutzung für die Besucher und das Personal

wurde, nach überwiegender Meinung der Gemeinderäte, eine umfassende Sanierung im Sinne einer Generalsanierung als der richtige Weg betrachtet. Damit wird das Rathaus für die nächsten 30 – 40 Jahre wieder „fit gemacht“. Diese Sichtweise wurde vom Gemeinderat auch bei den Generalsanierungen des Kindergarten Löwenzahn und der alten Turnhalle verfolgt. Eine kleinteilige bzw. „scheibchenweise“ Sanierung in zeitlich größeren Abständen ist aus Sicht der Verwaltung weder funktional noch wirtschaftlich der bessere Ansatz.

Bei den Kompensationsmaßnahmen handelt es sich um technische, organisatorische und personelle Handlungsaufträge, die zusammen mit der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutz, Herrn Neugschwender, erarbeitet wurden. Unter der Voraussetzung, dass sehr zeitnah ein konkreter Gemeinderatsbeschluss zur Sanierung und damit einhergehend zur Sicherstellung des Brandschutzes mit einer stringenten Zeitplanung zur Umsetzung gefasst wird, kann im Rahmen dieser Kompensationsmaßnahmen der Rathausbetrieb aufrechterhalten werden. Die Rathausverwaltung hat zwischenzeitlich bereits viele Maßnahmen umgesetzt bzw. beauftragt und wird die noch besprochenen übrigen technischen und organisatorischen Kompensationsmaßnahmen unverzüglich angehen.

Zum weiteren Vorgehen wurde vereinbart, dass
a) die einzelnen Fraktionen auf der Basis der bisher schon festgelegten Rahmenbedingungen noch eigene Ideen entwickeln können. Die eingegangenen Stellungnahmen liegen als Anlage bei. Ebenso wurde das geforderte Gesamtkonzept der Verwaltung angehängt.

b) vom Gemeinderat noch festzulegen ist, in welchem Gremium die Planungen weiter betrieben werden sollen. Hierzu wurde von Seiten der CSU vorgeschlagen, einen eigenen Arbeitskreis mit   6 - 7 Personen zu gründen. Aus Sicht von BGM Keck ist der Haupt- und Finanzausschuss hier das geeignetere Gremium, da in diesem auch haushaltswirksame Entscheidungen bis 40.000 € getroffen werden dürfen. Überdies würde sich der Arbeitskreis aus demselben Personenkreis wie im Haupt- und Finanzausschuss zusammensetzen.

Zusammengefasst sind aus Sicht der Verwaltung heute folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Ein konkreter Grundsatzbeschluss zur Planung und Durchführung der Rathaussanierung mit einer stringenten Zeitplanung.
2. Entscheidung, welches Gremium mit der Planungserarbeitung beauftragt werden soll.
3. Die Beauftragung eines Fachbüros für die Durchführung einer europaweiten Ausschreibung für ein Architektenbüro zur Objektplanung (Anmerkung: die Honorarsumme liegt über dem Schwellenwert von 215.000 €). Hierzu wurden 4 Angebote angefordert. Das wirtschaftlichste Angebot kam vom Büro Seitz+Müller Projektmanagement GmbH aus München zum Preis i.H.v. brutto 10.710,- €.

Beschluss 1

Der Gemeinderat spricht sich für eine unverzügliche und umfassende Sanierung im Sinne einer Generalsanierung des Rathauses aus. Bei der Sanierungsplanung sind die Rahmenbedingungen, wie sie in der Hauptausschusssitzung vom 18.01.2021 und der virtuellen Sitzung der drei Bürgermeister und des Geschäftsleiters vom 22.01.2021 definiert wurden, zu berücksichtigen. In 2022 sollen die Planung und der Bauantrag rechtzeitig fertiggestellt werden. In 2023 und 2024 erfolgt die Umsetzung der Rathaussanierung abhängig von der Haushaltslage. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

Beschluss 2

Die Planungen werden im Haupt- und Finanzausschuss mit den beauftragten Planungsbüros bzw. Fachprojektanten weitergeführt. Vor der Bauantragsstellung sind die Planungen mit der Kostenberechnung vom Gemeinderat zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Mit der Durchführung der notwendigen europaweiten Ausschreibung für die Objektplanung wird das Büro Seitz+Müller Projektmanagement GmbH aus München zum Preis i.H.v. brutto 10.710,- € beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Haupt- und Finanzausschuss das geeignete Planungsbüro zu ermitteln und unverzüglich mit der Planung zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.04.2022 08:47 Uhr