Hallenerweiterung mit Büro, Fl.Nr. 132, Gemarkung Burgstall (Reutfeld 1) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 09.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö 2.1

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 39 „Gewerbegebiet Rohrbach-Ost“.

Es ist der Anbau eines Produktionsgebäudes mit Lagerflächen (Grundmaß 169,13 x 87,56 m Wandhöhe 11,83 m) am bestehenden Produktionsgebäude sowie der Anbau eines Bürogebäudes (Grundmaß 46 x 10,51 m, Wandhöhe 10,27 m) geplant.

Das Bauvorhaben weicht in folgendem Punkt von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • Mit den westlichen Stellplätzen wird die festgesetzte Baugrenze um bis zu 2,70 m überschritten.

Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus gemeindlicher Sicht kann die beantragte Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.

Es wurde festgestellt, dass die westlichen Stellplätze ca. 2 m in der planzeichnerisch dargestellten gesetzlichen Bauverbotszone liegen. Aus gemeindlicher Sicht ist die geringfügige Überschreitung noch vertretbar, es entstehen dadurch keine Sichteinschränkungen. Von Seiten der Gemeinde wird der Überschreitung zugestimmt. 

Die Erschließung ist gesichert, vorbehaltlich der noch nachzureichenden Entwässerungsplanung. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen 49 Stellplätze sind mit den geplanten 111 Stellplätzen auf dem Grundstück ausreichend nachgewiesen. 

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag mit der erforderlichen Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 39 „Gewerbegebiet Rohrbach-Ost“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.06.2022 13:14 Uhr