Tektur zur Errichtung eines neuen Dachstuhles mit Wohnraumerweiterung, Fl.Nr. 35, Gemarkung Gambach (Gambach 33) *)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 23.06.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Gambach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die betroffene Teilfläche Fl.Nr. 35, Gemarkung Gambach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.
Mit dem gegenständlich vorliegenden Antrag wird eine Tektur zum genehmigten Bauantrag v. 16.12.2021 Nr. VII 20212167 Errichtung eines neuen Dachstuhls mit Wohnraumerweiterung und Nutzungsänderung in ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung beantragt. Die Tektur ist erforderlich, da im Zuge der Erstellung des Brandschutznachweises und der statischen Berechnung Abweichungen festgestellt wurden. Mit der Tektur werden Geländeveränderungen/-auffüllungen beantragt, sowie ein Dachflächenfenster an der Ostansicht mit Trittstufen für den Rettungsweg und eine niedrigere Firsthöhe. Zusätzlich werden noch Abweichungen im Bezug auf den Brandschutz beantragt.
Aus gemeindlicher Sicht kann den beantragten Änderungen zugestimmt werden.
Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.
Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.08.2022 13:10 Uhr