Errichtung eines Gartengerätehauses, Fl.Nr. 178/1, Gemarkung Rohr (Rinnberg 25) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 23.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 23.06.2022 ö 6.11

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rinnberg (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 178/1, Gemarkung Rohr ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Die Antragsteller planen die Errichtung eines Gartengerätehauses (Grundmaß 11,55 x 10,21 m) an der östlichen Grundstücksgrenze.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Mit Errichtung des Gartenhauses an der östlichen Grundstücksgrenze wird der zulässige Grenzausbau (max. 15 m insgesamt je Grundstück bzw. je Grundstücksseite max. 9 m) überschritten. Hierzu bedarf es einer Abweichung von den Abstandsflächen, die aus gemeindlicher Sicht erteilt werden kann.   

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.08.2022 13:10 Uhr