Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Garage, Fl.Nr. 808/1, Gemarkung Fahlenbach (Fürholzener Straße 7) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 23.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 23.06.2022 ö 6.12

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 „Hintere Bergstraße“.

Es ist geplant an der südöstlichen Grundstücksgrenze angrenzend zum Wall eine zusätzliche Garage (Grundmaß 6,50 x 6,50 m, Wandhöhe Ø 2,56 m, Satteldach mit 22° Dachneigung) zu errichten. Die Zufahrt wird nicht versiegelt.

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • außerhalb der Baugrenzen
  • Dachneigung 22° statt Dachneigung wie Hauptdach 35-42°
  • Zufahrt über festgesetzte private Grünfläche

Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.
Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse im Bereich der Zu- und Abfahrt wird als Kompensationsmaßnahme ein Verkehrsspiegel auf Kosten der Bauherren empfohlen.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die betroffenen Grundstückseigentümer des angrenzenden Grundstückes haben dem Vorhaben zugestimmt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 21 „Hintere Bergstraße“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2022 13:10 Uhr