Antrag auf Errichtung eines Fußgängerüberweges an der Bahnhofstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 23.06.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es liegt ein Antrag auf Errichtung eines Fußgängerüberweges an der Bahnhofstraße (Kreisstraße PAF 21), Höhe Einmündung Sportweg/Im Gellert (unmittelbar nach der Einmündung Richtung ortsauswärts) vor. Als Begründung wird ausgeführt, dass ein Überqueren der Straße Richtung Sportweg / Sportgelände an dieser Stelle aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens nicht sicher sei.
Der zuständige Straßenbaulastträger (Landkreis Pfaffenhofen) wird über den Antrag erst entscheiden, wenn die Gemeinde diesem überhaupt grundsätzlich zustimmen würde. In unmittelbarer Nähe besteht bei der Volksbank bereits ein Fußgängerüberweg, der ein sicheres Überqueren der Kreisstraße ermöglicht. Für die weitere Wegeführung ist die Benutzung der vorhandenen Gehwege möglich, auch ein sicheres Queren der Seitenstraßen (Wiesenweg, Sportweg) ist anzunehmen. Zwei Fußgängerüberwege in so kurzer Entfernung zueinander erscheint aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht notwendig und wirtschaftlich darstellbar. Aus Sicht der Gemeinde besteht daher keine Notwendigkeit für einen zusätzlichen Fußgängerüberweg an der beantragten Stelle.
Beschluss
Dem Antrag auf Errichtung eines Fußgängerüberweges an der Bahnhofstraße, Höhe Einmündung Sportweg/Im Gellert, wird nicht stattgegeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.08.2022 13:10 Uhr