Überarbeitung der Vergaberichtlinien für das Baulandmodell - Ehrenamt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 27.07.2022 ö 4

Sachverhalt

In vergangenen Sitzungen ist immer wieder die Frage aufgekommen, ob die aktuellen Vergaberichtlinien hinsichtlich der Auswahlkriterien für das BG Schelmengrund, 2. BA noch einmal überarbeitet werden sollen. Der Spielraum bei der Auswahl der Vergabekriterien wird dabei rechtlich stark eingeschränkt.

Die aktuellen Vergaberichtlinien wurden 2017 im Rahmen eines Arbeitskreises mit Rechtsanwältin Stührmann ausgearbeitet. Die Vergaberichtlinien in ihrer aktuellen Fassung sind dem TOP beigefügt.

In seiner Sitzung am 11.05.2022 hat der Haupt- und Finanzausschuss über das Ehrenamt als weiteres Auswahlkriterium für Vergaben im Baulandmodell diskutiert. Probleme wurden bei der Wertung des Ehrenamts gesehen, da je nach Funktion und Verein ein unterschiedlich hohes Maß an Engagement notwendig ist.

In anderen Landkreisgemeinden wird zwischen den einzelnen Ehrenämtern entweder gar kein Unterschied gemacht oder nur zwischen Mitgliedschaft und aktiver Tätigkeit in der Vorstandschaft unterschieden. In zwei Gemeinden werden unterschiedlich viele Punkte für Vorstandsmitglieder (1. Vorstand, 1. Kassierer, Schriftführer, 1. Kommandant), weitere aufwändigere Tätigkeiten (Jugendtrainer, Betreuer, Gerätewart, etc.) und sonstige Mitglieder jeweils gestaffelt nach der Anzahl der Jahre vergeben.
Zum Teil gelten auch erst Ehrenämter ab einem regelmäßigen Engagement von 2 Stunden pro Woche. Jedoch werden hier seitens der Verwaltung Probleme beim Nachweis der Stunden gesehen.
Das Werten nur von örtlichen Vereinen (wie im Landkreis weit verbreitet) ist rechtlich nicht zulässig. Auch würde die enorm wichtige Tätigkeit z.B. beim THW oder Roten Kreuz so nicht gewertet werden können, da diese nicht als örtlicher Verein (mit Sitz in Rohrbach) gelten.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in der Sitzung am 20.07.2022 nochmal mit der Thematik befasst. Obwohl alle Mitglieder die ehrenamtliche Tätigkeit als sehr wichtigen und ehrenvollen Beitrag für die Gesellschaft heraus gehoben haben, wurde aus mehreren Gründen entschieden, dem Gemeinderat die Empfehlung auszusprechen, das Ehrenamt nicht zu berücksichtigen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die aktuellen Vergaberichtlinien hinsichtlich der Auswahlkriterien für das BG „An der Ossenzhausener Str.“ beibehalten werden, das Ehrenamt soll nicht berücksichtigt werden. Zu gegebener Zeit werden wie bisher die Einkommensobergrenze, der Freibetrag je unterhaltpflichtigem Kind und die Bedürftigkeitsgrenze an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Über eine Änderung der Vergaberichtlinien für das BG Schelmengrund, 2. BA wird im Herbst 2022 erneut diskutiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Datenstand vom 22.09.2022 09:33 Uhr