Der Hochbehälter der Wasserversorgung Waaler Gruppe wird demnächst fertiggestellt und somit stellt sich nun konkret die Frage der Abrechnung der Kosten i.H.v.ca. 3.748.888 €.
Bereits am 21.04.2020 hat der Gemeinderat folgenden Beschluss zur Finanzierung der Investitionen der Wasserversorgung gefasst:
„Die Investitionen für die Anlagegüter neue Tiefbrunnen im Versorgungsgebiet Feilenforst, die Brunnengebäude, hydraulische und elektrische Ausrüstung der Brunnen und die Verlegung der Rohwasserleitung mit Strom- und Steuerkabel zum Hochbehälter wird mit einem Betrag von 2.372.000 € (ca. 40 % der anfallenden Kosten lt. Kostenschätzung) über Verbesserungsbeiträge finanziert.
Die Abrechnung soll in zwei gleichmäßigen Raten im Abstand von 12 Monaten erfolgen.“
Bekanntlich stellt sich das Gesamtprojekt „Wasserversorgung“ mittlerweile deutlich umfangreicher dar, als 2020 angenommen (damalige Annahme: 5.928.250 €).
Auffallend ist, dass der Hochbehälter selbst im Beschluss nicht enthalten ist. Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich vorberatend mit den verschiedenen Optionen der Kostenumlage (Verbesserungsbeiträge oder über Wassergebühren) beschäftigt (zuletzt am 26.09.2022) und ist sich darin einig, den Hochbehälter zu 100 % über Verbesserungsbeiträge in zwei Raten zuzüglich Schlussrate zu refinanzieren. So kann das Defizit im Gemeindehaushalt reduziert werden, das Objekt „Hochbehälter“ eignet sich als für sich abgeschlossenes Projekt besser für Verbesserungsbeiträge als beispielsweise Brunnen mit unsicheren Genehmigungszeiten und es werden auch Eigentümer von unbebauten Grundstücken beteiligt.
Über das Gesamtprojekt betrachtet (Brunnen, Hochbehälter, ggf. Aufbereitung, Leitungsbau, etc.) würde somit das erste fertiggestellte Teilprojekt „Hochbehälter“ rein über Verbesserungsbeiträge abgerechnet. Über das Gesamtprojekt soll ein ausgewogenes Verhältnis aus Verbesserungsbeiträgen und Gebührenfinanzierung gefunden werden. Je nach Fraktionsmeinung bewegt sich dieses zwischen 40:60 und 60:40. Der Finanzausschuss empfahl zuletzt mehrheitlich 60:40.
Eine belastbare Aussage zum endgültigen Investitionsbedarf kann jedoch erst mit den Erkenntnissen der Tiefenbohrung im Feilenforst abgegeben werden. Dann stellt sich heraus, ob eine neue Aufbereitungsanlage oder eine Sanierung des alten Waaler Wasserhauses, weitere Brunnen, Leitungen, etc. nötig sind.
Daher erübrigen sich zum heutigen Zeitpunkt Debatten und Beschlüsse über das endgültige Verhältnis „Verbesserungsbeiträge : Gebührenfinanzierung“. Stattdessen schlägt BGM Keck vor, diese Debatte zurückzustellen, bis Anfang 2022 neuere Erkenntnisse und ein konkreterer Kostenrahmen vorliegen.
Frau Radlbeck von der Kommunalberatung Radlbeck hat basierend auf der aktuellen Kostenannahme Vergleichsberechnungen durchgeführt. Diese liegen dem Tagesordnungspunkt bei (nichtöffentlich). Frau Radlbeck wird an der Sitzung beratend teilnehmen.