Beschluss über Stromliefervertrag 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sondersitzung des Gemeinderates, 26.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sondersitzung des Gemeinderates 26.10.2022 ö 4

Sachverhalt

Das Verfahren zur Strombündelausschreibung für den Lieferzeitraum 2023 - 2025 wurde abgeschlossen.

Für die meisten unserer Liegenschaften wurde das Vergabeverfahren aufgehoben. Lediglich für die Wasserversorgung kommen Verträge zustande. Die Mehrkosten belaufen sich auf Netto ca. 190.000 € p.a. (Der Arbeitspreis von derzeit ca. 0,05 € steigt durchschnittlich um 0,67 €).

Der Gemeindetag nimmt zu der Aufhebung der Ausschreibung wie folgt Stellung: „Aufgrund des schwierigen Marktumfelds konnten nur für 3/5 der ausgeschriebenen Strommenge Lieferkontrakte geschlossen werden, für 2/5 jedoch nicht, da die diesbezüglich eingegangenen Angebote als unwirtschaftlich gewertet wurden. Als unwirtschaftlich wurden solche Angebote abgelehnt, die den am jeweiligen Auktionstag geltenden Preis an der Strombörse zuzüglich eines angemessenen Aufschlags für das jeweilige Lieferjahr nicht abgebildet haben.“ 

Die bestehenden Stromlieferverträge enden automatisch zum 31.12.2022. 
Laut Gemeindetag ist es daher geboten, dass sich die betroffenen Kommunen zumindest für das Jahr 2023 eigenständig um einen Liefervertrag bemühen. Erste Ansprechpartner für eine eigenständige Beschaffung sind gemäß Schreiben des Gemeindetags der jeweilige Bestandslieferant und der Grundversorger. Zur vergaberechtlichen Situation teilt die KUBUS folgendes mit: 
„Die Kommunen haben trotz der angespannten Situation am Energiemarkt das Vergaberecht zu beachten. Bei einem geschätzten Auftragswert ab 215.000 € ist die VgV bzw. SektVO anzuwenden.
Für ein Verfahren mit originären Fristen reicht die Zeit nicht. Denkbar ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, wenn Dringlichkeit angenommen wird. Die Dringlichkeit kann damit begründet werden, dass die Durchführung eines durch Fristen geprägten Beschaffungsvorgangs in der aktuellen Marktsituation (rasante, unklare Entwicklung) nicht zielführend wäre und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten ist. Unterhalb des Schwellenwerts von 215.000 € müssen öffentliche Auftraggeber die UVgO beachten. Hier sind keine Mindestfristen vorgegeben, sondern eine angemessene Angebotsfrist zu setzen. Diese kann im Falle von Stromausschreibungen aufgrund des geringen Bieteraufwands kurz ausfallen (10-14 Tage). Denkbar wäre auch hier eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb aus Gründen besonderer Dringlichkeit. In diesem Fall müssen grundsätzlich mindestens drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.“

In Anbetracht der Dringlichkeit und des gescheiterten Ausschreibungsverfahrens haben wir uns entschieden, alle Bestandsanbieter, die Stadtwerke Pfaffenhofen und EON anzuschreiben und zur Angebotsabgabe aufzufordern (insgesamt 9 Anbieter). Es wurde nur der Lieferzeitraum 01.01. – 31.12.2023 ausgeschrieben. Die Frist für die Abgabe der Angebote endet am 02.11.2022 um 12.00 Uhr, die Bindefrist endet am 02.11.2022 um 14.00 Uhr. Eine zeitlich längere Bindung ist aufgrund der Preisvolatilität am Großmarkt nicht möglich, da ansonsten erhebliche Bindefristaufschläge von den Unternehmen eingerechnet werden. 

Nach den Ausschreibungsergebnissen der Wasserversorgung ist bei der Gemeinde mit Nettomehrkosten von ca. 215.000 € p.a., beim Schulverband von ca. 40.000 € p.a. und beim Abwasserzweckverband von ca. 215.000 € p.a. zu rechnen. Die Herren Bürgermeister Bergwinkel und Machold wurden vorab über das Vorgehen informiert und stimmen diesem zu.

Beschluss

Um Bindefristaufschläge zu vermeiden, wird der Verwaltung die Vollmacht erteilt, das wirtschaftlichste Angebot im Zeitraum der Bindefrist (02.11.2022 bis 14.00 Uhr) anzunehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.11.2022 09:13 Uhr