Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.10.2022 einen einmaligen Heizkostenzuschuss für das Vereinsheim des TSV Rohrbach in Höhe von 3.500,00 € unter Berücksichtigung eines eventuellen Rettungspakets des Freistaats beschlossen. Mit den übrigen Vereinen mit Liegenschaften sollten Gespräche geführt werden, damit diese die aktuelle Situation bestehen und ihre Aufgaben aufrechterhalten können.
Der SV Fahlenbach und der SC Gambach haben jeweils einen Antrag auf Heizkostenzuschuss gestellt. Die Anträge sind dem TOP beigefügt. Vom DJK Rohrbach wurde kein Zuschussantrag eingereicht.
Das gelieferte Zahlenmaterial der Vereine ist untereinander nur schwer vergleichbar. Während der TSV Rohrbach jährlich Heizöl in ungefähr gleicher Menge kauft, hat der SC Gambach Heizöl zuletzt im Jahr 2020 gekauft. Der SV Fahlenbach ist im Zuge der Sanierung des Vereinsheim im Jahr 2022 auf Gas umgestiegen.
Um eine möglichst faire Lösung zu erreichen, wird vorgeschlagen, den prozentualen Anteil des Zuschusses an den TSV an dessen Heizkosten für das Jahr 2022 als Grundlage für die Zuschüsse an den SC Gambach und den SV Fahlenbach zu verwenden.
Die 3.500,00 € Zuschuss entsprechen ca. 0,13 € Zuschuss zu jedem Euro der voraussichtlichen Gesamtkosten des TSV für das Jahr 2022 (27.184,92 €). Somit würde sich für den SC Gambach ein Zuschuss in Höhe von 697,49 € und für den SV Fahlenbach ein Zuschuss in Höhe von 286,35 € ergeben. Beim SV Fahlenbach wurden die angegebenen Kosten für Januar – März 2023 nicht berücksichtigt.
Auf Grundlage dieser Berechnung wurde die Thematik am 06.02.2023 im Haupt- und Finanzausschuss vorbesprochen. Dieser hat dem o.g. Berechnungsvorschlag zugestimmt und empfiehlt dem Gemeinderat dem SC Gambach einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 697,49 € und dem SV Fahlenbach einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 286,35 € jeweils unter Berücksichtigung eines eventuellen Rettungspakets des Freistaats zu gewähren.
Die Vereine haben diesbezüglich bereits ihren Unmut kundgetan, da beim Beschluss des Heizkostenzuschusses für den TSV die Kosten für die Tennishalle außenvor gelassen wurden. Es wurde beim Beschluss des Heizkostenzuschusses für den TSV davon ausgegangen, dass die 3.500,00 € Förderung ca. 50 % der Mehrkosten für das Vereinsheim (nicht die Tennishalle) darstellen. Bei einer Berechnung der Zuschüsse anhand des Verhältnisses der TSV-Förderung zu dessen (angenommenen) Kosten nur für das Vereinsheim ohne Tennishalle, würde sich für den SC Gambach ein Heizkostenzuschuss von 1.365,72 € und für den SV Fahlenbach ein Heizkostenzuschuss von 560,69 € ergeben. Im Zuge der Gleichbehandlung der Vereine wird seitens der drei Bürgermeister vorgeschlagen, dem SC Gambach 1.365,72 € und dem SV Fahlenbach 560,69 € Heizkostenzuschuss zu gewähren.
Die beiden unterschiedlichen Berechnungen sind im Anhang zum TOP dargestellt. Der Vorsitzende verwies auch auf das ebenfalls angehängte Schreiben des SV Fahlenbach, das den Gemeinderäten auch per Mail zugeschickt wurde.