Straßenreinigung nach den Wintermonaten; Festlegung des Umfangs
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 08.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Um Kosten einzusparen kann der Umfang der jährlichen Reinigung der Straßen nach den Wintermonaten eingeschränkt werden. Bisher war das externe Kehrgerät im gesamten Gemeindegebiet und deren Ortsteile im Einsatz. Aus Kostengründen steht die Überlegung im Raum, lediglich die Durchfahrtsstraßen und den Bereich „Industriegebiet“ kehren zu lassen. Die Wohngebiete sowie Nebenstraßen werden nicht mehr gekehrt.
Die Kosteneinsparung wird auf ca. 60 % geschätzt. In Zahlen bedeutet dies rund 7.500,00 € weniger an Arbeitsleistung und auch weniger Kehrgut zur kostenpflichtigen Entsorgung (ca. 90 € / to netto).
Im Gegenzug bedeutet dies jedoch, dass ein Mehraufwand für den gemeindlichen Bauhof entstehen könnte. Die jährlich zweimalige Leerung der Straßeneinlaufschächte ist Pflicht.
Eine weitere Leerung könnte hier notwendig werden. Der Zeitaufwand pro „Tour“ beträgt ca. 3 Wochen a´ 3 Mitarbeiter. Da diese Arbeiten von Hand erledigt werden, bedeutet dies zudem eine enorme körperliche Belastung, darum werden dieses Arbeiten zeitlich aufgeteilt.
Es wird vorgeschlagen, zunächst einen Probeversuch in 2023 durchzuführen und das Ergebnis bzw. die Erfahrung im Herbst / Winter 2023 erneut zu diskutieren.
Beschluss
Die Reinigung der Straßen nach den Wintermonaten wird probeweise für das Jahr 2023 auf die Durchfahrtsstraßen der einzelnen Ortsteile sowie den Bereich des „Industriegebietes“ in Rohrbach beschränkt. Nebenstraßen und Wohngebiete werden heuer nicht gekehrt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2023 12:23 Uhr