Geh- und Radweg Rohrbach - Waal Überquerung Rohrbächlein


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö 7

Sachverhalt

Zuletzt wurde in der Gemeinderatssitzung vom 06.04.2022 über die Wegeführung des Geh- und Radweges Rohrbach – Waal beraten, auf die Niederschrift wird verwiesen. Laut Beschluss soll der Geh- und Radweg zusätzlich zur Anbindung an die Ortsdurchfahrt bei Hs.Nr. 1 mit Überquerung des Rohrbächleins an die Ortsstraße bei Hs.Nr.  11a angebunden werden. 

Bei Ausarbeitung der Planung ergaben sich diverse Probleme die eine Anbindung des Radweges bei Hs. Nr. 11a in Frage stellen:
  • Anhebung der Abwasserpumpstation / Stromkasten um ca. 1,08 / 1,17 m
  • Höhenlage des Weges zur Barrierefreiheit (erforderlich zur Förderfähigkeit) um bis zu 1,42 m höher als vorhandener Weg
  • Stützwand zum Höhenausgleich zur Hs. Nr. 1 erforderlich

Die Ausführung mit der geplanten zusätzlichen Anbindung des Geh- und Radweges bei Hs. Nr. 11a stellte sich mit den oben aufgeführten Anpassungen als sehr kostenintensiv heraus, außerdem erscheint das Auffüllen des bereits vorhandenen asphaltierten Weges um bis zu 1,42 m, zur Barrierefreiheit, als zu mächtig.

Als Alternative wurde von unserer Seite vorgeschlagen den vorhandenen Weg im jetzigen Zustand zu erhalten und nur eine möglichst kostengünstige Querung des Rohrbächleins mittels Durchlasses zu errichten. Die weitere Wegeführung auf dem Grundstück Fl.Nr. 182, Gemarkung Waal wird als Wartungsweg mit Schotterdecke errichtet. Diese Variante ist mit Ausnahme des Durchlasses, der im Rahmen der Renaturierungsmaßnahme gefördert werden soll, nicht förderfähig und kann nicht als öffentlicher Geh- und Radweg ausgeschildert werden.

Zur weiteren Planung bzgl. Wasserrechtsantrag / Förderantrag ist grundsätzlich nochmals zu entscheiden, ob an einer zusätzlichen Anbindung des „Geh- und Radweges“ bei Hs.Nr. 11a weiter festgehalten werden soll. Vom Ingenieurbüro wurden neue Varianten ausgearbeitet sowie als Alternative geprüft, ob bei Herstellung einer Holzbrücke statt Durchlass mit geringeren Kosten kalkuliert werden kann. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der Wellblechdurchlass die wirtschaftlichste Lösung ist. Wenn die Wegeweiterführung als Schotterweg ausgeführt wird entsteht ein Einsparpotential von ca. 7.000,00 €. Weiterhin können durch das Belassen des Zufahrtweges zur Pumpstation ca. 13.000,00 € eingespart werden. 
Es ist noch anzumerken, dass der erforderliche Grunderwerb aus der Fl.Nr. 182 Gem. Waal von den Eigentümern zwar mündlich zugesichert ist, eine notarielle Beurkundung noch aussteht.   

Der Bauausschuss war in der Sitzung vom 16.03.2023 vor Ort und war mehrheitlich der Meinung, dass die ursprünglich geplante Variante nicht umgesetzt werden kann, aber an der Überquerung des Rohrbächleins mittels Wellblechdurchlasses festgehalten werden soll. Bevorzugt wird die Variante 2 der zur Sitzung nachgereichten Planung mit 35 % Steigung bei Querung des Durchlasses.   

Beschluss

Der Gemeinderat schließt sich der Beschlussempfehlung des Bauausschusses an. Die ursprünglich geplante Variante wird nicht umgesetzt, an der Überquerung des Rohrbächleins mittels Wellblechdurchlasses wird dennoch gemäß der Variante 2 des neuen Planentwurfes festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Datenstand vom 28.04.2023 08:06 Uhr