Landratsamt Pfaffenhofen – Bauleitplanung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
- Planungsrechtliche Anforderungen der Planunterlagen
Einige Planunterlagen entsprechen noch nicht in allen Punkten den planungsrechtlichen Anforderungen (z.B. § 9 BauGB). Die Senkung des Rückhaltevolumens für Regenwasserzisternen wird zur Kenntnis genommen. Die Rechtslage bzw. Kommentarliteratur zur Festsetzung von Regenwasserzisternen erscheint derzeit uneinheitlich, tendiert jedoch wohl eher dazu, dass u.a. für die Festsetzung von Regenwasserzisternen die städtebauliche Rechtfertigung fehlt. Daher wir angeregt, diese Regelungen auf ihre Tauglichkeit und ihre rechtssichere Umsetzbarkeit überprüfen zu lassen und ggf. in die Hinweise zu verschieben.
Abwägung:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Es wird seitens der Gemeinde ebenfalls die positive Rechtsmeinung vertreten, Regenwasserzisternen festsetzen zu können. Für das Baugebiet wurde ein schlüssiges Entwässerungskonzept erstellt. Ein Teil davon sind die Regenwasserzisternen, um einer geregelten Oberflächenwasserbeseitigung bei einem 20jährigen Regenereignis sowie einer nachhaltigen Regenwassernutzung (Zwischenspeicherung zur Gartenbewässerung) gerecht werden zu können. Das Entwässerungskonzept wurde mit dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes abgestimmt und befürwortet. Zur gesicherten Umsetzung der Regenwasserzisternen und damit dem Erfolg des Gesamtkonzeptes wurde sich für eine Festsetzung der Regenwasserzisternen ausgesprochen. Eine Änderung der Planung aufgrund der Stellungnahme ist nicht erforderlich.
- Bezug zum ursprünglichen Bebauungsplan
Der Geltungsbereich der vorliegenden 1. Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des rechtsgültigen Ursprungsplanes. Dabei werden nur wenige Festsetzungen durch die Änderung des Ursprungsplanes ersetzt. Bei der Änderung des Ursprungsbebauungsplanes sind die Bezüge zu noch gültigen Teilen von Begründung, Umweltbericht, Gutachten etc. zum Ursprungsplan herzustellen, damit diese nach in Kraft treten der Änderung weiterhin herangezogen werden können.
Abwägung:
Der Hinweis wird umgesetzt. Die Planunterlagen werden in der Art klarstellend ergänzt, dass auch die Anlagen (z.B. Begründung, Umweltbericht, Geländeschnitte etc.) zum Ursprungsbebauungsplan (in der Fassung vom 07.07.2021 – rechtskräftig seit 11.11.2021) unverändert weiter gelten. Hierbei handelt es sich lediglich um eine redaktionelle Änderung der Unterlagen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt den Abwägungsvorschlägen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.05.2023 12:08 Uhr