Landratsamt Pfaffenhofen – Immissionsschutz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö beschließend 2.1.2

Sachverhalt

Stellungnahme:
Es wird auf die immissionsschutzfachlichen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 42 „Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“ vom 27.02.2019, 16.02.2021 und 11.06.2021 verwiesen.

Die Festsetzungen 6.2.1, 6.2.2 und 9.2 sollen geändert werden. Zudem soll die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes geändert werden. Es soll ein zusätzlicher Standortvorschlag der Trafostation hierdurch geändert werden. Zudem soll der bisherige Standort-Vorschlag für die Trafostation beibehalten werden. 
Laut dem LAI-Hinweis „Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder“ in der Fassung des Beschlusses der 128. Sitzung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz am 17. und 18. September 2014 in Landshut liegt der Einwirkbereich der Trafostation (Niederfrequenzanlage) bei 5 m. Dieser Mindestabstand wird zu den maßgeblichen Immissionsorten eingehalten. 

Weitere Änderungen, die die immissionsschutzfachlichen Belange berühren, sind nicht bekannt. Aus Sicht des Immissionsschutzes bestehen keine Bedenken gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“ der Gemeinde Rohrbach.


Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Planung sind nicht erforderlich. Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes keine Änderung des räumlichen Geltungsbereiches einhergeht. Die Fläche des neuen Standortvorschlages für die Trafostation war bisher schon als öffentliche Grünfläche im Bebauungsplan enthalten. 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme und den hierzu ergangenen Abwägungsvorschlag zustimmend zur Kenntnis. 

Datenstand vom 30.05.2023 12:08 Uhr