Landratsamt Pfaffenhofen – Bodenschutz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö beschließend 2.1.3

Sachverhalt

Stellungnahme:
Aus Sicht der Bodenschutzbehörde wird wie folgt Stellung genommen:
Im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Schelmengrund – 2. BA“ der Gemeinde Rohrbach sind aus der derzeit vorhandenen Aktenlage keine Altablagerungen bzw. Altlastenverdachtsflächen oder sonstige schädliche Bodenverunreinigungen bekannt. Sollten im Zuge von Baumaßnahmen im Bereich des Bebauungsplanes Altlastenverdachtsflächen bzw. ein konkreter Altlastenverdacht oder sonstige schädliche Bodenverunreinigungen bekannt sein bzw. werden, ist das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt sowie das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm zu informieren. 

Bitte nehmen Sie noch folgenden Hinweis in den Plan oder die Begründung auf:
„Sollten im Zuge von Baumaßnahmen im Bereich des Bebauungsplanes Altlastenverdachtsflächen bzw. ein konkreter Altlastenverdacht oder sonstige schädliche Bodenverunreinigungen bekannt sein bzw. werden, ist das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt sowie das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm zu informieren.“


Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Planung ergeben sich dadurch nicht. Der vorgeschlagene Hinweis ist bereits im Ursprungsbebauungsplan, welcher über diese 1. Änderung hinaus unverändert weiter gilt, enthalten. Eine Ergänzung des Passus in der Fassung der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist damit entbehrlich. 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme und den hierzu ergangenen Abwägungsvorschlag zustimmend zur Kenntnis. 

Datenstand vom 30.05.2023 12:08 Uhr