Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats - Sitzungsbeginn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 24.05.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

In der Sitzung vom 26. April 2023 wurde von einigen Gemeinderatsmitgliedern der Vorschlag geäußert den Sitzungsbeginn in der Sommerzeit von 19.00 Uhr auf 19.30 Uhr zu verlegen.
Damit ein rechtskonformer Rahmen geschaffen werden kann, ist eine Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats – Rohrbach a.d. Ilm (Geschäftsordnung – GeschO) erforderlich und die Bestimmung des § 23 Abs. 2 Satz 3 GeschO neu zu formulieren. Diese lautet nun:

„Sie beginnen in der Regel um 19.00 Uhr, sowie in der Zeit vom 01. Mai bis 30. September eines Jahres in der Regel um 19.30 Uhr“.

Auf die beiliegende geänderte Geschäftsordnung  - GeschO darf verwiesen werden.


(Die eingefügte Textpassage ist in der Geschäftsordnung – GeschO  rot-kursiv gekennzeichnet).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats- Rohrbach a.d. Ilm (Geschäftsordnung -GeschO), wie in der Anlage wiedergegebenen Fassung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7

Datenstand vom 04.07.2023 13:53 Uhr