Kinderhaus Tabeki; Nachtrag Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Das bauleitende Büro Passionauten Architekten berichtet über die erforderlichen Mehrarbeiten bezüglich der Dachgauben und der Oberlichter. Aufgrund der Dringlichkeit des Baufortschrittes wurden die Arbeiten für die Gauben bereits vergeben. Im Vorfeld wurde die Zimmerei Alt beratend hinzugezogen.

Begründung durch das bauleitende Architekturbüro:

Durch den Abbruch des Daches ergaben sich Schwierigkeiten bei den bestehenden Gauben. Eine luftdichte Ebene wäre unter keinen Umständen mit den bestehenden Gauben möglich gewesen durch die Bauart der Aufsparrendämmung. Die Bestandsgauben sind mit 12cm Mineralwolle ausgedämmt und mit provisorischen und mangelhaft ausgeführter Dampfbremse versehen. Dies entspricht dem Stand der 90er Jahre. Weiterhin bestand keine Hinterlüftung.

Die Gaube hätte seitlich links und rechts, sowie vorn aufgedoppelt werden müssen. Somit wäre gegen die DIN zum Fensteranschluss verstoßen worden.
Der Zimmermann hätte die Gauben aufgedoppelt, jedoch ausschließlich gegen Haftungsausschluss zur luftdichten Ebene. 

Aufgrund der PU-Dämmung am Dach wäre der U-Wert um ein Vielfaches besser gewesen als der der Gauben – Schwachstellen mit Schimmel wären hier vorprogrammiert.

Keine Anschlussmöglichkeit einer einheitlichen luftdichten Ebene – Gefahr von Tauwasserbildung und möglichen schweren Allmählichkeitsschäden.

Die Rücksprache mit 1. BM Keck ergab, dass die Gemeinde keinesfalls einen Haftungsausschluss für das Dach unterzeichnen wird. Des Weiteren wird der Kindergarten für eine immense Summe saniert, sodass die Gauben dann dem gleichwertigen neuen Dach entsprechen sollen.
Somit wurde empfohlen, neue Gauben zu fertigen und zu setzen.

Hinweis: Nach Öffnung der Gauben wären sowieso zusätzliche Maßnahmen erforderlich gewesen (zusätzliche Dämmung, etc). Eine Prüfung ob Dachfenster statt Gauben günstiger werden, ist erfolgt.
Eine vorherige Bauteilöffnung konnte aufgrund der Nutzung nicht stattfinden


Im Gang des Dachgeschosses befinden sich schlossermäßig verbaute Firstverglasungen, 
die auch zum Teil öffenbar sind. Diese sollten erhalten werden.  
Einen nachträglichen Sonnenschutz von außen anzubringen ist technisch nicht möglich. 

Die jetzige Konstruktion ist ohne bauaufsichtliche Zulassung. 
Beim Anarbeiten des Daches kann es zu Schäden kommen. 
Der U-Wert könnte zu Problemen mit dem neuen U-Wert des Daches führen. 
Die Fenster sind technisch nur sehr schwierig zu öffnen und haben eine umständliche Bedienung. 
Die neuen Fenster können mit Regenwächter und außenliegendem Sonnenschutz 
ausgestattet werden. 



Die Zimmerei Crusius hat die anfallenden Kosten wie folgt angeboten:
Kosten für die Dachgauben: 86.938,29 € (brutto), 
Kosten für die Oberlichter 18.064,20 € (brutto). 

Gesamt 105.002,49 € (brutto)

Beschluss 1

Der Nachtrag 2 vom 06.06.2023 in Höhe von 86.938,29 € (brutto), der Fa. Crusius GmbH, Am Seitweg 7, 85055 Ingolstadt, für die Dachgauben wird nachträglich genehmigt 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

Beschluss 2

Der Nachtrag 3 vom 06.06.2023 in Höhe von 18.064,20 € (brutto) der Fa. Crusius GmbH, Am Seitweg 7, 85055 Ingolstadt für die Oberlichter wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 8

Datenstand vom 02.08.2023 08:30 Uhr