Landtagswahl 2023 - Höhe Erfrischungsgeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Am 08.10.2023 finden die Wahlen für den Landtag und den Bezirkstag statt. Für die Tätigkeit als Wahlhelfer ist ein Erfrischungsgeld zu zahlen. Im Schreiben des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 10.05.2023 heißt es: „Im Rahmen der pauschalen Wahlkostenerstattung soll ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 € berücksichtigt werden.“ 

Die Verwaltung schlägt vor, den Empfehlungen des Landeswahlleiters zu folgen und ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 € festzulegen.

Beschluss

Für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 € festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.08.2023 08:30 Uhr