Beschluss über Änderung der Vergaberichtlinien Baulandmodell (BG Schelmengrund, 2. BA)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Von den 13 Grundstücken im BG Schelmengrund, 2. BA, die im Jahr 2023 im Baulandmodell verkauft werden sollten, konnte nur für 4 Grundstücke ein Käufer gefunden werden.
Wie vom Gemeinderat am 28.06.2023 beschlossen, wurde das weitere Vorgehen im Haupt- und Finanzausschuss am 19.07.2023 vorbesprochen.
Es wurde vorgeschlagen, die Bauverpflichtung von 4 auf 6 Jahre zu verlängern, sodass nicht sofort mit der Bebauung begonnen werden muss und etwas mehr Spielraum für die Finanzierung besteht. Hierfür ist eine Änderung der Vergaberichtlinien notwendig. Der Entwurf der überarbeiteten Vergaberichtlinien ist dem TOP beigefügt.
Im Zuge der Gleichbehandlung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Gemeinderat zudem auch die Bauverpflichtung für die Fl.Nrn. 2163, 2153, 2174 und 2126, je Gem. Rohrbach auf 6 Jahre zu erhöhen. Es handelt sich hierbei um die 4 Grundstücke, für die bereits im Rahmen der 1. Ausschreibung 2023 ein Käufer gefunden werden konnte.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die geänderten Vergaberichtlinien in der vorliegenden Fassung. Die Verlängerung der Bauverpflichtung soll auch für die Fl.Nrn. 2163, 2153, 2174 und 2126, je Gem. Rohrbach gelten, für die bereits ein Käufer gefunden werden konnte.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.11.2023 08:08 Uhr