Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö 3.4.1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabengezogenen Bebauungsplanes Nr. 46 im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB für das Gebiet 

„Seniorenzentrum Rohrbach“

das wie folgt umgrenzt ist:

im Norden:
durch die südlichen Grundstücksgrenzen der öffentlichen Verkehrsflächen Fl.Nrn. 297/2 und 1120/4, Gemarkung Rohrbach sowie der nördlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 1123, Gemarkung Rohrbach
im Osten:
durch den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 1139/2, Gemarkung Rohrbach
im Süden:
durch den Verlauf der Bebauungsplan-Geltungsbereichslinie durch die Fl.Nr. 296/23 Tfl. (Mißbergstraße), der südlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 296/24, Gemarkung Rohrbach sowie der südlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 1124/Tfl., Gemarkung Rohrbach
im Westen:
durch die westliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 296/23 Tfl. (Mißbergstraße)

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1123, 1124/Tfl., 296/24 und 296/23 Tfl. der Gemarkung Rohrbach und ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt.

Es ist beabsichtigt, ein Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO einschließlich einer entsprechenden Eingrünung und erweiterter Verkehrsfläche für die Errichtung eines Seniorenzentrums („Sondergebiet Wohnen - Seniorenzentrum“) festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
Lageplan räumlicher Geltungsbereich BPL Nr. 46 Seniorenzentrum Rohrbach (.pdf)

Datenstand vom 21.11.2023 14:03 Uhr