Neubau Hochbehälter St. Kastl; Beschluss über (Teil-)Abbruch des alten Hochbehälters


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Im Zuge des Bauantragsverfahrens für den neuen Hochbehälter in St. Kastl hat sich die Gemeinde Rohrbach zum Rückbau des „alten“ Behälters verpflichtet. Bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung der Abrissarbeiten wurden wir vom zuständigen Ingenieurbüro Kienlein darauf hingewiesen, dass ein vollständiger Abriss sehr schwer realisierbar wäre. So wären aufgrund der vorgefundenen Bodenverhältnisse massive Eingriffe in die Nachbargrundstücke und die darauf befindlichen Bäume erforderlich. Alternativ würden 12 Meter hohe Spundwände zum Einsatz kommen müssen. Diese können allerdings nicht eingebaut werden, da das Gelände nicht mit den erforderlichen Maschinen befahren werden kann. Nach mehreren Gesprächen und Ortsterminen mit / durch das Landratsamt Pfaffenhofen gibt es jetzt folgende Möglichkeiten für uns:

Vonseiten des Landratsamtes Pfaffenhofen wird auf die vollständige Beseitigung des Hochbehälters verzichtet. Die Beseitigung des sichtbaren (Eingangs-)Gebäudes muss jedoch erfolgen, wenn keine - mit dem Landratsamt abgestimmte und durch dieses freizugebende - Nachnutzung erfolgt. Die Nachnutzung muss bis Ende 2024 mit dem Landratsamt Pfaffenhofen abgestimmt sein. Die Zuwegungssituation und die Lage mitten im Wald muss bei der Art der Nachnutzung berücksichtigt werden. 

Die Verwaltung hat bereits seit dem Beschluss über einen Neubau über mögliche Nachnutzungen des Bestandsgebäudes beratschlagt. Es konnte aufgrund der vorhandenen Gegebenheiten keine sinnvolle Nachnutzung gefunden werden.

Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, den Behälter zeitnah abzubrechen und die Ausschreibung der Abrissarbeiten noch im Oktober zu starten, so dass eine Auftragsvergabe noch in diesem Jahr erfolgen kann.   


Beim Abriss gibt es folgende Möglichkeiten:
  1. Abriss des Eingangsgebäudes
  2. Abriss Eingangsgebäude inkl. Rohrkeller und Decke Hochbehälter, Durchlöchern Bodenplatte und Verfüllen

Für die Variante 1 ist mit Kosten in Höhe von 103.000 € zu rechnen, bei Variante 2 wird mit Kosten in Höhe von 145.000 € (jeweils netto) gerechnet. Auf die (nichtöffentliche) Anlage darf verwiesen werden.



Der Abriss ist mit einem Betrag von 208.000 € in der Berechnung der vorläufigen Verbesserungsbeiträge eingerechnet. 



§ 1 der Verbesserungsbeitragssatzung ist in jedem Fall zu überarbeiten. 

Beschluss

Der Bestandsbehälter soll in folgender Form abgebrochen werden: das Eingangsgebäude samt Betondecke wird abgebrochen und hinterfüllt (d.h. verfüllt). Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.11.2023 14:03 Uhr