Beschluss über Nachtragshaushalt 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.11.2023 ö 3

Sachverhalt

Aufgrund einiger Änderungen bei den Haushaltsansätzen ist der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 erforderlich.


Zusammenfassend wird festgestellt, dass sich im vorliegenden Nachtragshaushaltsentwurf die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt aufgrund der Veränderungen von 677.800 € auf 1.084.400 € erhöht. (+406.600 €).

Die größten Veränderungen gibt es in folgenden Bereichen:
  • Einsparungen bei Personalkosten (Verwaltung und Kitas)
  • Mehrausgaben bei den Betriebskostenförderungen für Dritte (Bereich Kindertagesbetreuung)
  • Einsparungen bei den Ausgaben für Wasserzukauf der Waaler Gruppe 
  • Mehrausgaben für Gewerbe- und Körperschaftssteuer Waaler Gruppe
  • Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer

Der Verwaltungshaushalt schließt mit 17.101.700 € (Haushaltsplan: 16.813.400 €).


Im Vermögenshaushalt führen die vorgenommenen Veränderungen dazu, dass die Rücklagenzuführung anstelle von 2.376.600 € lediglich 1.309.200 € beträgt (-1.066.800 €) 

Die größten Veränderungen kommen zustande, weil sich Maßnahmen/Mittelabflüsse auf Folgejahre verschieben, z.B.
  • Bau des Radwegs Rohrbach – Waal inkl. Renaturierung Rohrbächlein
  • Grundstücksverkäufe BG Waal und Schelmengrund
  • Breitbandausbau 
  • Hochbehälter
  • Brunnen und Zuleitungen

oder Ansatzerhöhungen nötig sind, z.B.
  • Kinderhaus Tabeki
  • Grunderwerbskosten im Rahmen des Umlegungsverfahrens BG Schelmengrund – 2. BA

Der Vermögenshaushalt schließt mit 8.317.300 € (Haushaltsplan: 10.944.800 €).

Im Detail wird auf die Anlagen verwiesen.



Auswirkung der Nachtragsveränderungen auf den Rücklagenstand
In der ursprünglichen Haushaltsplanung wurde wegen den Einnahmen aus Grundstücksverkäufen eine Zuführung in Höhe von 2.376.600 € eingeplant. Zugunsten der Nichtinanspruchnahme der Kreditermächtigung aus Haushaltseinnahmeresten des Vorjahres in Höhe von 2.100.000 € sollte die Rücklagenzuführung im Haushaltsvollzug jedoch um diesen Betrag geringer ausfallen. Der Rücklagenstand zum 31.12.2023 hätte sich somit auf einen Betrag von 1.433 Tsd. € belaufen.

Da die Rücklagenzuführung nun um 1.066.800 € niedriger ausfällt, reduziert sich der Stand zum Jahresende auf 366 Tsd. €. Die Mindestrücklage in Höhe von 151 Tsd. € kann vorgehalten werden. Auf die Übersichten in der Anlage zur Haushaltssatzung (Seiten 73 und 74) wird verwiesen.


Die Nachtragshaushaltssatzung 2023 ist dem Tagesordnungspunkt angefügt. 


Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Veränderungen in seiner Sitzung vom 25.10.2023 ausführlich beraten und dem Gemeinderat empfohlen, die vorliegende Nachtragshaushaltssatzung zu beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Nachtragshaushaltssatzung 2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2023 09:03 Uhr