Beschluss über Berücksichtigung eines Spielplatzes im künftigen Baugebiet Mißbergwiesen II


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.11.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit Unterschriftensammlung vom 27.10.2023 bekunden 114 Kinder und Eltern im Umfeld der Raiffeisenstraße, Mißbergstraße, Zur Viehweide und der Fahlenbacher Straße ihr Bedürfnis nach einem Kinderspielplatz. Die Unterschriftenliste wurde Bürgermeister Keck im Rahmen des Besuchs der vierten Klassen im Rohrbacher Rathaus übergeben.

In diesem Bereich befinden sich derzeit keine Grundstücke im Eigentum der Gemeinde. Der vorhandene Kinderspielplatz ist ausschließlich für den Kindergarten Sternschnuppe gebaut und zugänglich.

Übergangsweise war in der Vergangenheit auf dem Privatgrundstück des jetzigen Dirtparks ein Spielplatz vorhanden. Dieser wurde mangels Attraktivität auf Engagement des Arbeitskreises Jugend und Familie in einen Dirtpark umgestaltet. Der Dirtpark ist mittlerweile in sehr schlechtem Zustand und muss ebenfalls hergerichtet werden.

Daher ist es nötig und sinnvoll, bei einer späteren Ausweisung und Erschließung des Baugebietes „Mißbergwiesen II“ (Aufstellungsbeschluss seit vielen Jahren vorhanden), eine entsprechende Spielplatzfläche vorzusehen. Die Finanzierung des Spielplatzes kann analog zu den sonstigen Baugebieten über die Erschließungskosten erfolgen.

Beschluss

Bei einer künftigen Ausweisung von Bauland im Baugebiet „Mißbergwiesen II“ ist ein Spielplatz vorzusehen und über die Erschließungskosten des neuen Baugebietes abzurechnen.
Eine interimsmäßige Ertüchtigung des Dirtparkes ggf. auch als Spielplatz soll unter Herbeiziehung des Arbeitskreises „Jugend und Familie“ angestrebt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2023 09:03 Uhr