In der Gemeinderatssitzung vom 21.11.2023 wurde die Verwaltung ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot für die Lieferung von Strom für die Straßenbeleuchtung und den Heizstrom/Zweitarifzähler anzunehmen. Es wurden 8 Anbieter angeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 06.12.2024 um 12.00 Uhr. Die Bindefrist war auf 2 Stunden beschränkt.
Von drei Anbietern wurde je ein Angebot abgegeben. Die Auswertung der Angebote ergab folgendes Ergebnis:
1. Stadtwerke Pfaffenhofen: Energiepreis Ökostrom 12,83 ct/kWh + Grundpreis von 720 € jährlich für alle 6 Zähler
2. Anbieter: Energiepreis Ökostrom 12,900 ct/kWh + Grundpreis von 150 € jährlich für alle 6 Zähler
3. Anbieter: Energiepreis Ökostrom HT 17,400 ct/kWh / NT 17,399 ct/kWh + Grundpreis von 390 € jährlich für alle 6 Zähler
Anbieter Nr. 2 rechnet lt. Liefervertrag jährlich nach Ablauf des Abrechnungsjahres den Minder- oder Mehrbezug, bezogen auf unseren bisherigen Verbrauch, ab.
Der Minderbezug, der sich aus der Differenz zwischen dem bisherigen Verbrauch und der tatsächlichen Liefermenge berechnet, wird mit folgendem Minderbezugspreis abgerechnet:
Minderbezugspreis in ct/kWh = Energiepreis lt. Angebot – Spotmarktpreis + 1,53 ct/kWh.
Der Mehrbezug, der sich aus der Differenz zwischen dem bisherigen Verbrauch und der tatsächlichen Liefermenge berechnet, wird mit folgendem Mehrbezugspreis berechnet.
Mehrbezugspreis in ct/kWh = Spotmarktpreis – Energiepreis lt. Angebot + 1,53 ct/kWh.
Eine Rückvergütung an den Kunden ist immer ausgeschlossen.
Im Angebot der Stadtwerke Pfaffenhofen ist für Mehr- oder Mindermengen ein Toleranzband von 20 % enthalten, d.h. erst wenn der bisherige Verbrauch im Jahr 2024 um 20 % über- oder unterschritten wird, fällt ein Aufpreis an.
Das wirtschaftlichste und für uns kalkulierbarere Angebot haben somit die Stadtwerke Pfaffenhofen abgegeben. Das Angebot der Stadtwerke Pfaffenhofen wurde angenommen.