Kindertagesstätten Rohrbach - Info zur Personalsituation und Beschluss über weitere Maßnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sondersitzung des Gemeinderates, 12.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sondersitzung des Gemeinderates 12.12.2022 ö 4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 09.11.2022 und in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 28.11.2022 wurde sich sehr intensiv mit der personellen Mangelsituation und mit möglichen Lösungsansätzen befasst. Hierzu wird auf die entsprechenden Niederschriften verwiesen.

An der Einführung der Arbeitsmarktzulage wird es wohl nichts zu rütteln geben. Der Hauptausschuss hat dies auch befürwortet. Die rechtlich erforderliche personalwirtschaftliche Mangellage für eine solche Arbeitsmarktzulage liegt erkennbar vor. Die Einführung der Arbeitsmarkzulage hat das Ziel, vorhandene Mitarbeiter zu halten und neue Fachkräfte zu gewinnen. Es stellt sich auch die Frage nach der Befristung der Arbeitsmarktzulage. Die Stadt Ingolstadt und auch andere Kommunen im Landkreis haben die Zahlung der Marktzulage beispielsweise bis zum 31.08.2025 befristet. Die Personalmangellage für die Zeit danach ist rechtzeitig neu zu bewerten und infolgedessen über eine evtl. Weitergewährung der Arbeitsmarktzulage zu entscheiden.

Die Verwaltung wurde beauftragt, entsprechende Zahlen und Informationen aufzuarbeiten, um auch über die Frage der Refinanzierung der daraus resultierenden zusätzlichen Kosten von ca. 125.000 € – 130.000 € für die beiden kommunalen Einrichtungen zu entscheiden. Hinzu kommen noch Mehrkosten für die entsprechende Arbeitsmarktzulage beim kirchlichen Kindergarten, die wir zu 80% aus dem Defizit bezahlen, falls keine Deckung durch die Elterngebühren erfolgt (ca. nochmals 40.000 €). Nach der bisherigen Meinungsbildung soll die Umlage der zusätzlichen Kosten auf die Kindertagesstättengebühren angestrebt werden.

Aus den zwischenzeitlich erfolgten Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss haben sich deutliche Haushaltszwänge, insbesondere auch bei den Defiziten des Kindertagesstättenbetriebs, ergeben. Hier sind noch konkretere Berechnungen erforderlich. Vor einer endgültigen Beschlussfassung in der heutigen Gemeinderatssitzung sind zudem noch die Elternbeiräte zu den Berechnungen bzw. die Auswirkungen auf die Gebührensätze anzuhören. Die Berechnungen der Verwaltung und die Stellungnahmen der Elternbeiräte können dem Haupt- und Finanzausschuss somit erst in der nächsten Sitzung am 10.01.2023 zur Prüfung und Beschlussempfehlung für den Gemeinderat vorgelegt werden. Die Einführung der Arbeitsmarktzulage und die Änderung zur Gebührensatzung können dann in der Gemeinderatssitzung am 18.01.2023 beschlossen werden. Die Wirksamkeit der Entscheidungen sollte, insbesondere was eine evtl. Erhöhung der Gebühren betrifft, nicht rückwirkend festgesetzt werden. Von Seiten der Verwaltung wäre der früheste Zeitpunkt zur Umsetzung somit der 01.02.2023.

Zu den weiteren Lösungsansätzen, wie z.B. Schaffung eines „Helferpools von ehrenamtlichen Helfern“, wird insbesondere auf die Niederschrift der Hauptausschusssitzung vom 28.11.2022 verwiesen. Hier sind zu den einzelnen Maßnahmen noch weitere Prüfungen erforderlich. Sofern diese Maßnahmen im Gemeinderat vom Grundsatz her die Zustimmung finden, werden die notwendigen Sachverhalte geprüft. Sobald diese Vorarbeiten abgeschlossen sind, werden diese Maßnahmen gesondert im Gemeinderat zur Abstimmung gestellt.

Beschluss

1. Die Arbeitsmarktzulage soll zum 01.02.2023 für die pädagogischen Fach- und Ergänzungskräfte, einschließlich der Leiterinnen und Stellvertreterinnen, in den kommunalen Kindertagesstätten in Rohrbach eingeführt werden. Diese Zulage sollte zunächst bis 31.08.2025 befristet werden. Für die Zeit danach wird die Situation rechtzeitig evaluiert. Die Arbeitsmarktzulage soll 10 v.H.  des Tabellenbetrages der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe für Vollzeitbeschäftigte betragen. Für Teilzeitbeschäftigte wird sie anteilig bezahlt.

2. Für die zusätzlichen Kosten aus der Zahlung einer Arbeitsmarktzulage für das Personal der Kindertagesstätten wird die Umlage auf die Elterngebühren zum 01.02.2023 angestrebt. Die Gebührensatzung ist dann nach vorheriger Anhörung der Elternbeiräte dementsprechend anzupassen.

3. Die vom Haupt- und Finanzausschuss am 28.11.2022 vorgeschlagenen weiteren Maßnahmen werden vom Gemeinderat dem Grunde nach befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Informationen einzuholen und dann dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2023 08:15 Uhr