Anfrage aus der Bürgerversammlung: Parkverbotsanordnung Fahlenbacher Straße in Rohrbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 29.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 29.04.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Auszug aus dem Protokoll der Bürgerversammlung in Rohrbach:

Für die getroffene Parkverbotsanordnung an der Waaler Straße gab es Lob. Die Situation hat sich hier deutlich verbessert. Kritisiert wurde dagegen die Parksituation an der Fahlenbacher Straße speziell durch einen regelmäßig abgestellten Abschleppwagen. Hier kam es bereits mehrmals zu brenzligen Verkehrssituationen. 

Bürgermeister Keck schlug vor, sich die Situation mit dem Bauausschuss vor Ort anzuschauen. Letztlich hat es die Gemeinde in der Hand, hier regelnd tätig zu werden. Zu bedenken gilt es, dass sich bei Erlass eines Parkverbotes die Problematik oftmals nur örtlich verschiebt.
 
Die Verwaltung möchte hierzu wie folgt rechtlich Stellung beziehen:

Grundsätzlich ist das Halten an engen Straßenstellen nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO unzulässig. Eng im Sinne dieser Vorschrift ist nach der Rechtsprechung eine Straßenstelle in der Regel dann, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum für ein Fahrzeug höchstzulässiger Breite (§32 StVZO) zuzüglich 0,5 m Seitenabstand bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde.
Der Straßenverlauf der Fahlenbacher Straße im Bereich Hausnummer 16 bis 28 ist übersichtlich und breit genug (ca. 6,5 m), damit eine Durchfahrt trotz parkender Fahrzeuge möglich ist.

Erwähnt sei auch, dass Fahrzeuge über 7,5 Tonnen nach § 12 Abs. 3 a StVO von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht regelmäßig in dieser Zeit parken dürfen; gleiches gilt an Sonn- und Feiertagen. Ob diese Regelung greift (Tonnagen über 7,5 t) müsste durch eine Abfrage bei der Polizei geklärt werden.

Ein Parkverbot wurde bisher abgelehnt, da es unverhältnismäßig ist kollektiv zu bestrafen, obwohl es nur einen „Falschparker“ betrifft und die Straße – wie oben erläutert – eigentlich breit genug wäre. Solche Situationen sind generell im Gemeindegebiet (und darüber hinaus) vorzufinden. Die Polizeiinspektion wurde auf diese Situation hingewiesen und bereits um Überprüfung gebeten.

Bürgermeister Keck schlägt deswegen vor, sämtliche Anlieger der Fahlenbacher Straße auf die rechtliche Lage mittels Schreiben aufmerksam zu machen und so zu sensibilisieren. Zudem sollen die Anlieger über die Möglichkeit der Gemeinde in Form eines Parkverbots in Kenntnis gesetzt werden. Zusätzlich wird erneute im Gemeindeblatt auf solche Parkszenarien hingewiesen. Sollte dies über einen gewissen Zeitraum zu keinem Erfolg führen, wird empfohlen, ein Parkverbot auszusprechen. Dies müsste allerdings im Einvernehmen mit der Polizei Pfaffenhofen erfolgen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt die Anlieger der Fahlenbacher Straße Hs. Nr. 14 bis 28 (rechte Seite), sowie auf der linken Seite Hs. Nr. 25 u. 25 a über die rechtliche Situation schriftlich aufzuklären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 19.06.2024 11:35 Uhr