Antrag auf isolierte Befreiung zur Überdachung des Stauraums vor der best. Garage, Fl.Nr. 886/31, Gemarkung Rohrbach (Ilmstraße 3)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 29.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „An der Waaler Straße“.
Es ist geplant den „Stauraum“ vor der Garage (Grundmaß 4,60 x 6 m, Pultdach ca. 3° Dachneigung, Glasdach) zu überdachen.
Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
- Planzeichnerisch festgesetzt Baugrenzen
Nebenanlagen und Garage sind nur innerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen zulässig
Dachneigung 27°
Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt dem Antrag auf isolierte Befreiung mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 3 „An der Waaler Straße“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.06.2024 11:35 Uhr