Beschluss über den Kalkulationszeitraum der Wassergebühren
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Jahr 2024 müssen die Wassergebühren neu kalkuliert werden. Der Auftrag hierfür wurde bereits an die Kommunalberatung Radlbeck vergeben.
Da die Kanalgebühren aufgrund der geplanten Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in 2027 nur für 2 Jahre (2025-2026) kalkuliert werden, stellt sich die Frage, ob auch der Kalkulationszeitraum für die Wassergebühren analog angepasst werden sollte.
Die Gebührenüber-/unterdeckung des aktuellen Kalkulationszeitraums muss immer im nächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden. Derzeit wird davon ausgegangen, dass eine Gebührenüberdeckung vorliegt, da sich einige Maßnahmen verschoben haben. Bei einer Verkürzung des Kalkulationszeitraums auf 2 Jahre ist somit zu befürchten, dass es zu höheren Gebührenschwankungen kommt.
Aufgrund dessen wird vorgeschlagen, die Wassergebühren nochmal für 4 Jahre (2025-2028) zu kalkulieren, da sich der Ausgleich Gebührenüberdeckung dann über mehrere Jahre verteilt. Bei der Kalkulation der Wassergebühren ab dem Jahr 2029 wäre dann ggf. eine Verkürzung des Kalkulationszeitraums möglich, sodass die Kanal- und Wassergebühren wieder zum selben Stichtag neu berechnet werden (Verwaltungserleichterung).
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass der Kalkulationszeitraum für die Wassergebühren erneut 4 Jahre (2025-2028) betragen soll. Im darauffolgenden Kalkulationszeitraum ist zu prüfen, ob eine Verkürzung des Kalkulationszeitraums möglich ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.05.2024 15:05 Uhr