Information über die Zeitschiene für die Schlussrate des Verbesserungsbeitrags für den Hochbehälter St. Kastl
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Kalkulation der neuen Herstellungsbeiträge und der endgültigen Verbesserungsbeiträge für die Wasserversorgung stehen noch aus. Erst danach kann die Schlussrate für die Verbesserungsbeiträge erhoben werden. Da der Abschluss der technischen Maßnahme (Baumpflanzungen) zeitlich voraussichtlich mit dem Vorliegen der Schlussrechnungen zusammenfallen wird, wird auf die Berechnung von vorläufigen Herstellungsbeiträgen verzichtet.
Damit die Erhebung der Schlussrate für die Verbesserungsbeiträge noch in 2024 möglich ist, ist folgende Zeitschiene vorgesehen:
Bis Mitte Juni 2024: Übersendung der benötigten Unterlagen für die Kalkulation an Frau
Radlbeck
(Dies ist nur möglich, wenn die (Teil-)Schlussrechnungen der Firmen und des Ingenieurbüros sowie die Angebote für den Zaun und die Baumpflanzungen bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen.)
Mitte Juni – Ende August: Kalkulation der neuen Herstellungsbeiträge und der endgültigen
Verbesserungsbeiträge durch Frau Radlbeck
18.09.2024: Satzungsbeschlüsse im Gemeinderat
4. Quartal 2024: Versand der Bescheide zur Erhebung der Schlussrate für die Verbesserungsbeiträge
Sollte es zu Verzögerungen beim Abschluss der Baumaßnahme oder bei der Einreichung der Schlussrechnungen kommen, kann sich die o.g. Zeitschiene verschieben, sodass ggf. eine Erhebung der Schlussrate für die Verbesserungsbeiträge erst im Jahr 2025 möglich ist.
Datenstand vom 14.05.2024 15:05 Uhr