Bürger 9


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2024 ö beschließend 2.1.2.25

Sachverhalt

Stellungnahme:
Ich erhebe Einspruch gegen das geplante Sondergebiet Ottersried aufgrund der zu erwartenden Verkehrsbelastung durch vermehrten Schwerlastverkehr. Dies würde nicht nur zu einer erhöhten Lärmbelästigung führen, sondern auch die Verkehrssicherheit gefährden, insbesondere Ausfahrten. Die Zunahme von mehr Verkehr würde zu mehr Belastung für Anwohner und Umwelt führen. Bitte berücksichtigen Sie diese Einwände bei der Genehmigung.

Abwägung:
Für die Beurteilung der zulässigen Immissionsrichtwerte(-anteile) für Gewerbelärm gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) wurde für das Bauleitplanverfahren ein Immissionsgutachten beauftragt, in dem auch die zu erwartenden Verkehrsbewegungen enthalten sind. Die kontinuierliche Zunahme des Verkehrs auf den öffentlichen Straßen allgemein, im speziellen auf überörtlichen Straßen wie der Kreisstraße PAF 21 in Ottersried, Gambach und Rohrbach, ist ein grundsätzliches Belastungsthema für die Kommunen und ihre Anwohner. Hier besteht generelles Verständnis für die subjektive Kritik unmittelbar betroffener Anlieger über die Zunahme an Fahrzeugbewegungen. Die zusätzlich zu erwartenden Verkehrsbewegungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben tragen – rein objektiv gesehen - hier jedoch nur einen untergeordneten Teil im Verhältnis des täglichen Verkehrsaufkommens an der Kreisstraße bei. Dies erscheint aus gemeindlicher Sicht daher grundsätzlich noch als vertretbar. 
Am 06.04.2022 hat der Gemeinderat den Landkreis aufgefordert, die Kreisstraße PAF 21 im Bereich der Ortsdurchfahrt Ottersried aufgrund des schlechten baulichen Zustandes sowie der mangelnden Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger (fehlender Gehweg) zu sanieren. Der Bau- und Vergabeausschuss des Landkreises Pfaffenhofen hat nun in seiner Sitzung am 12.06.2024 beschlossen, dass für die Ortsdurchfahrt Ottersried eine Grunderwerbsplanung für einen straßenbegleitenden Gehweg innerorts erstellt werden soll.

Für das durch die Ansiedlung auf den öffentlichen Straßen bedingte Fahrzeugaufkommen sind die kumulativen Voraussetzungen unter Ziffer 7.4 TA Lärm nicht erfüllt. Weitergehende organisatorische Maßnahmen bis zu 500 Metern vom Betriebsgrundstück sind nicht erforderlich. Die Fahrbewegungen konzentrieren sich auf die Tagzeit (6-22 Uhr). 35 Lkw am Tag sind im Spitzenfall für Großbaustellen in die schalltechnischen Berechnungen eingestellt.

An der Planung wird weiterhin festgehalten. Eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes ist nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.10.2024 11:38 Uhr