Bürger 8


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2024 ö beschließend 2.1.2.24

Sachverhalt

Stellungnahme:
Ihre Bekanntmachung vom 07. März 2024 zum „Sondergebiet Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried“ haben wir mehrfach gelesen. Vor zwei Jahren wurde diese Industrieanlage am Ortseigang von Gambach (damals geplant auf 17.000 qm) zurückgenommen. Das war eine Entscheidung im Sinne der Bürger. Jetzt sehen wir einen fast identischen Plan, nur verschoben zum Ortsteil Ottersried. Der Unterschied: jetzt sollen 24.000 qm Jahrhunderte alte Naturflächen zu einem Gebiet mit industrieller Sondernutzung genehmigt werden. Die Inbetriebnahme einer solchen Anlage an diesem Standort ist eine Zumutung für alle betroffenen Bürger der anliegenden Ortschaften. Es besteht keine Transparenz zu den Auswirkungen des Vorhabens. 

Nur einige Beispiele und Fragen die bei uns auftreten:
  • Das Grundstück hat eine sehr starke Neigung, der Großteil der Fläche soll versiegelt werden, was ist die Auswirkung bei Starkregen? Wohin fließt das Wasser? Zudem das Gegenteil, woher kommt das Wasser bei einer langanhaltenden Dürre, wie sie ja jetzt jedes Jahr vorkam? Wird dann nützliches Trinkwasser für die Besprühung benutzt?
  • Was ist die Auswirkung der Baumaßnahme auf die benachbarten betroffenen Grundstückeigentümer und auch Mieter? Dies wurde in den letzten Gemeinderatssitzung damit beantwortet, dass diese „unerheblich“ seien. Der Wertverlust einer bestehenden Immobilie ist unseres Erachtens immens.
  • Was gibt es für eine Lösung, den Schwerlastverkehr nicht durch kleine Ortschaften vor allem mit Tempo 50 km/h zu lenken? Die ist in dieser Lage unmöglich, und für Ortschaften wie Ottersried kaum tragbar.
  • Der detaillierte und bürgernahe Einspruch des Bund Naturschutz wurde in der letzten Gemeinderatssitzung keineswegs berücksichtigt. Was zählt ein Naturerhalt für den Bürgermeister und Gemeinderäte in dieser Genehmigung? Vor allem, da es durch die bereits vorhandenen Anlagen im Landkreis nicht zwingend notwendig ist.

Abwägung:
Auswirkung bei Starkregen
In Abstimmung mit dem WWA Ingolstadt wurde ein entsprechendes Entwässerungskonzept für Niederschlagswasserbeseitigung erstellt. In diesem Konzept wurde auch ein entsprechendes Starkregenereignis berücksichtigt. 
Das anfallende Niederschlagswasser von den Dachflächen wird zur weiteren Verwendung in Zisternen gesammelt. Das gesammelte Regenwasser ist ausreichend, um die Sortier- und Brecheranlage für die geplanten Einsatzzeiten ausreichend mit Wasser zu versorgen. Der Betrieb technischer Anlagen, welche einer Berieselung zur Stauniederschlagung benötigen, dürfen nur bei ausreichend vorhandenem Wasser betrieben werden. Hierfür hat der Betreiber stets Sorge durch geeignete Maßnahmen zu treffen, auch bei regenarmen Sommern.

Wertminderung
Die Bewertung etwaiger Mietminderungen ist privatrechtlicher Natur und damit nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.

Schwerlastverkehr
Für die Beurteilung der zulässigen Immissionsrichtwerte(-anteile) für Gewerbelärm gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) wurde für das Bauleitplanverfahren ein Immissionsgutachten beauftragt, in dem auch die zu erwartenden Verkehrsbewegungen enthalten sind. Die kontinuierliche Zunahme des Verkehrs auf den öffentlichen Straßen allgemein, im speziellen auf überörtlichen Straßen wie der Kreisstraße PAF 21 in Ottersried, Gambach und Rohrbach, ist ein grundsätzliches Belastungsthema für die Kommunen und ihre Anwohner. Hier besteht generelles Verständnis für die subjektive Kritik unmittelbar betroffener Anlieger über die Zunahme an Fahrzeugbewegungen. Die zusätzlich zu erwartenden Verkehrsbewegungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben tragen – rein objektiv gesehen - hier jedoch nur einen untergeordneten Teil im Verhältnis des täglichen Verkehrsaufkommens an der Kreisstraße bei. Dies erscheint aus gemeindlicher Sicht daher grundsätzlich noch als vertretbar. 
Am 06.04.2022 hat der Gemeinderat den Landkreis aufgefordert, die Kreisstraße PAF 21 im Bereich der Ortsdurchfahrt Ottersried aufgrund des schlechten baulichen Zustandes sowie der mangelnden Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger (fehlender Gehweg) zu sanieren. Der Bau- und Vergabeausschuss des Landkreises Pfaffenhofen hat nun in seiner Sitzung am 12.06.2024 beschlossen, dass für die Ortsdurchfahrt Ottersried eine Grunderwerbsplanung für einen straßenbegleitenden Gehweg innerorts erstellt werden soll.

Nichtberücksichtigung der SN Bund Naturschutz
Zum Zeitpunkt der 1. Abwägung wurde die Stellungnahme des Bund Naturschutzes auf Basis der Erkenntnisse aus den vorliegenden Gutachten umfangreich berücksichtigt und gewürdigt. Neben einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wurden zwischenzeitlich ein Lärm- und Staubschutzgutachten sowie ein Entwässerungskonzept erstellt und entsprechend in die Planunterlagen eingearbeitet bzw. beigelegt.
Des Weiteren wurden für den 2. Verfahrensschritt ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, u.a. ein Fachgutachten für Luftreinhaltung, welches auch die Staubbelastung untersuchte. Im Ergebnis gilt es festzuhalten, dass unzulässige Staubimmissionen aufgrund der betrieblichen und topografischen Gegebenheiten nicht zu besorgen sind. Der erforderliche Stand der     (Minderungs-)Technik ist erfüllt.
Bei den bereits vorhandenen Anlagen im Landkreis handelt es sich zwar um Recyclinganlagen, aber mit unterschiedlichen Aufbereitungszielen bzw. Recyclingmöglichkeiten. Erdaushub mit Bodenverbesserungsmaßnahmen, so dass diese wieder in den Stoffkreislauf eingebracht und als Baustoff wiederverwendet werden können, ist eine Form der erforderlichen Wiederaufbereitung. Hierdurch werden lange Transportwege durch die Region künftig vermieden. 

An der Planung wird weiterhin festgehalten. Eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes ist nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.10.2024 11:38 Uhr