IHK für München und Oberbayern


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 12.03.2025 ö 5.1.1.4

Sachverhalt

Stellungnahme vom 23.10.2024:
Das zur Überplanung anstehende Gelände eignet sich aufgrund seiner räumlichen Lage und seiner infrastrukturellen Erschließbarkeit in hohem Maße für die Ausweisung als Sondergebiet (SO) gemäß § 11 BauNVO. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der 12. Änderung des Flächennutzungsplans besteht aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft Einverständnis. Anregungen oder Bedenken sind nicht vorzubringen.

Stellungnahme vom 10.12.2024:
Das zur Überplanung anstehende Gelände eignet sich aufgrund seiner räumlichen Lage und seiner infrastrukturellen Erschließbarkeit in hohem Maße für die Ausweisung als Sondergebiet (SO) gemäß § 11 BauNVO. Es besteht aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft Einverständnis. Anregungen oder Bedenken sind nicht vorzubringen.

Abwägung:
Die Einschätzung, dass sich das Vorhabengebiet aufgrund seiner räumlichen Lage und infrastrukturellen Erschließbarkeit in hohem Maße eignet, und das Einverständnis zur Planung wird zur Kenntnis genommen.

An der Planung wird weiterhin festgehalten. Änderungen oder Ergänzungen zum Entwurfsstand des Bebauungsplanes werden nicht vorgenommen. 

Der Gemeinderat nimmt dies ohne Beschluss zur Kenntnis.

Datenstand vom 16.04.2025 10:45 Uhr