Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern, nimmt zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 "Solarpark Gambach" sowie zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes - der Gemeinde Rohrbach an der BAB A 9 wie folgt Stellung:
Der Umgriff des gegenständlichen Bebauungsplanes Nr. 49 "Solarpark Gambach" sowie die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes haben einen Abstand von ca. 183 m zum äußeren befestigten Fahrbahnrand der BAB A 9 und befindet sich somit außerhalb des Geltungsbereiches des Fernstraßengesetzes (40 m - Anbauverbotszone und 100 m - Baubeschränkungszone) nach § 9 Abs. 1 FStrG und § 9 Abs. 2 FStrG. Die Belange der Autobahn GmbH des Bundes sind somit nichtbetroffen.
Laut Blendgutachten vom 12.01.2024 kommt es durch den Solarpark Gambach zu keinen Blendungen für die Verkehrsteilnehmer der BAB A 9.
Hinweis:
Das Bauvorhaben ist aufgrund der unmittelbaren Autobahnnähe erheblichen Lärmimmissionen ausgesetzt. Ggf. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen hat der Antragsteller auf seine Kosten vorzunehmen. Hinsichtlich dieser Kosten bestehen keine Erstattungs- bzw. Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegenüber der Autobahn GmbH und deren Mitarbeiter.
Abwägung:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Einwendungen gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen.
An der Planung wird weiterhin festgehalten. Änderungen oder Ergänzungen zum Entwurfsstand der Flächennutzungsplan-Änderung werden nicht vorgenommen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Datenstand vom 16.04.2025 10:45 Uhr