Landratsamt Pfaffenhofen – Wasserrecht
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes werden keine Bedenken erhoben. Auf unsere Stellungnahme vom 18.12.2023 wird verwiesen. Auf der Homepage der Gemeinde konnte nur der Flächennutzungsplan eingesehen werden.
Abwägung:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Bedenken erhoben werden. Der Verweis auf die Stellungnahme vom 18.12.2023 wird zur Kenntnis genommen. Daraus ergibt sich kein Änderungsbedarf an der Bauleitplanung.
Der Hinweis, dass auf der Homepage der Gemeinde zeitweise nur der Flächennutzungsplan eingesehen werden konnte, wird zur Kenntnis genommen. Aus diesem Grund wurde die Auslegung des Bebauungsplanes wiederholt und eine zweite Frist von 07.11.2024 bis 11.12.2024 eingeräumt.
An der Planung wird weiterhin festgehalten. Änderungen oder Ergänzungen zum Entwurfsstand der Flächennutzungsplan-Änderung werden nicht vorgenommen.
Der Gemeinderat nimmt dies ohne Beschluss zur Kenntnis.
Datenstand vom 16.04.2025 10:45 Uhr