Landratsamt Pfaffenhofen – Bodenschutz
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Im Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rohrbach sind nach derzeitiger Aktenlage keine Altlasten (Altablagerungen oder Altstandorte) oder schädlichen Bodenveränderungen oder entsprechende Verdachtsflächen bekannt.
Sollten im Zuge des Bauleitplanverfahrens oder bei Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen bzw. ein konkreter Altlastenverdacht bekannt werden, sind das Landratsamt Pfaffenhofen und das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt zu informieren.
Aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung der Fläche, Weisen wir darauf hin, dass ggf. daraus entstandene Bodenbelastungen, insbesondere des Oberbodens, bei Erdarbeiten hinsichtlich abfallrechtlicher Belange zu berücksichtigen sind.“
Abwägung:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass nach derzeitiger Aktenlage keine Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen bzw. entsprechende Verdachtsflächen bekannt sind.
Ein entsprechender textlicher Hinweis, dass das Landratsamt bzw. Wasserwirtschaftsamt zu informieren sind, sollten im Zuge der Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen bzw. ein konkreter Altlastenverdacht bekannt werden, ist bereits Teil der Unterlagen.
Der Hinweis zur Berücksichtigung abfallrechtlicher Belange wird zur Kenntnis genommen. Ein Verweis auf die entsprechenden Regelungen ist auf Ebene des Bebauungsplans bereits in Festsetzungen berücksichtigt.
An der Planung wird weiterhin festgehalten. Änderungen oder Ergänzungen zum Entwurfsstand der Flächennutzungsplan-Änderung werden nicht vorgenommen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.04.2025 10:45 Uhr