Landkreis Pfaffenhofen – Kreiseigener Tiefbau


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 12.03.2025 ö 5.2.1.10

Sachverhalt

Stellungnahme:
Bei dem o.g. Bebauungsplan Nr. 49 „Solarpark Gambach“ ist ein Teil der Kreisstraße PAF-21 betroffen.
Das erforderliche Einvernehmen besteht, wenn folgende Auflagen erfüllt werden:

  1. Die Erschließung der Anlage hat über die bestehenden Wirtschaftswege mit den Flurnummern 64, 62, 59, 57 oder 78 der Gem. Gambach zu erfolgen. Eine neue Zufahrt zur Kreisstraße PAF-21 wird aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zugelassen.

  1. An der Einmündung der Zufahrten in die Kreisstraße PAF-21 müssen, wie im Plan dargestellt, ausreichende Sichtfelder vorhanden sein. Die Sichtfelder sind frei von jeglicher Bebauung, Einfriedung, Bepflanzung und Lagerung von mehr als 0,8 m Höhe über Straßenoberkante zu halten und wie folgt zu bemessen:
Schenkellänge auf der Zufahrt:  3,00 m
Schenkellänge auf der Kreisstraße PAF-21 in beide Richtungen bei 100 km/h: 200,00 m

Die Schenkellänge von 3,00 m muss vom Fahrbahnrand der Kreisstraße PAF-21 gewährleistet sein.

  1. Der Mindestabstand zwischen dem Fahrbahnrand der Kreisstraße PAF-21 und den baulichen Anlagen (u.a. Einfriedungen und Flächeneingrünung mit Heckenpflanzung/Einzelgehölzen) muss mindestens 13,80 m betragen. Dies stellt eine Ausnahme nach Art. 23 Abs. 2 Satz 1 i. V. mit Art. 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayStrWG dar.

  1. Der Straße und ihren Nebenanlagen dürfen keine Abwässer und Niederschlagswasser zugeführt werden.

  1. Von den Zufahrten und dem Grundstück darf kein Oberflächenwasser auf öffentliche Verkehrsflächen abfließen.

  1. Baustoffe, Arbeitsgeräte, Abbruchmaterial und sonstige Gegenstände dürfen auf der öffentlichen Verkehrsfläche und auf sonstigem Grund des Landkreises weder vorübergehend noch dauernd gelagert werden.

  1. Verschmutzungen und Beschädigungen der Kreisstraße, vor allem während der Bauzeit, sind sofort zu beseitigen.


Abwägung:
Die Betroffenheit der Kreisstraße PAF-21 wird zur Kenntnis genommen. Die genannten Auflagen werden auf Ebene des Bebauungsplans behandelt.

An der Planung wird weiterhin festgehalten. Änderungen oder Ergänzungen zum Entwurfsstand der Flächennutzungsplan-Änderung werden nicht vorgenommen. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2025 10:45 Uhr