Förderung:
Bei der Machbarkeitsstudie zur Ganztagsbetreuung wurde folgende Grobschätzung erarbeitet, die nun mit den entsprechenden (voraussichtlichen) Fördersätzen hinterlegt werden kann. Dabei ist zu beachten, dass schlussendlich nur die förderfähigen Kosten gefördert werden, deren Höhe erst mit Vorliegen einer Genehmigungsplanung per Förderbescheid definiert wird.
Ergänzend wird noch mitgeteilt, dass die Fläche im Schulgebäude, die nun für die Ganztagsbetreuung ertüchtigt werden kann, ca. 220 Quadratmeter beträgt. Bei der Vorgabe, dass pro Kind eine Fläche von 1 bis 2,5 Quadratmeter zur Verfügung gestellt werden muss, kann die Zahl der neu zu schaffenden Betreuungsplätze von 75 auf 95 erhöht werden. Somit können in der gesamten Mittags- und Hausaufgabenbetreuung statt 150 sogar 170 Plätze anerkannt und somit auch gefördert werden.
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Maßnahme
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Kosten
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Förderart
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Förderung
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a)
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Vorbeugender Brandschutz
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760.000 €
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FAZR 50 %
Umbau
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ca. 380.000 €
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b)
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Barrierefreiheit
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740.000 €
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FAZR 50 %
Umbau
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ca. 370.000 €
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c)
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Mittagsbetreuung/ Mensa
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2.470.000 €
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FAZR 65 %
Erweiterung
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ca. 1.592.500 €
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d)
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Sanierungsbedarf/ Instandhaltung: Dachsanierung, Hitzeschutz, Beleuchtungstausch, Feuchteschäden … zur Schaffung der 170 Mittagsbetreuungs-plätze
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1.050.000 €
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Ganztags-Richtlinie
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6.000 € pro rechtsanspruchserfüllendem Platz:
6.000 € * 170 Plätze = 1.020.000 €
Keine Förderung nach FAZR, da zur Förderfähigkeit ein Schwellenwert von 20 % (= Sanierungs- + Umbaukosten) eines Neubaus einer Schule überschritten werden muss.
Im Zuge des Förderantrags bei Vorliegen der Planung wird darauf hingewirkt, noch möglichst viele Maßnahmen in die FAZR-Förderung einfließen zu lassen.
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KOSTEN
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5.020.000 €
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FÖRDERUNG
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Ca. 3.362.500 €
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DELTA
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Ca. 1.657.500 €
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Bei der Förderung von 50 % nach FAZR handelt es sich um einen Orientierungswert für eine „normale“ Gemeinde. Der tatsächliche Fördersatz kann somit abweichen. Vorbehalt der Förderungen ist, dass die schulaufsichtliche Genehmigung entsprechend ausgesprochen und das Raumprogramm in Ordnung ist. Eine vorherige Auskunft ist durch die Regierung von Oberbayern nicht einholbar.
Zudem ist zu beachten, dass keine Doppelförderungen möglich sind. Folgende Förderprogramme können nicht gemeinsam beantragt werden:
- Landesmittelprogramme wie Städtebauförderung und FAZR.
- Bundesmittelprogramm wie BEG (15 % für die energetische Dachsanierung) und die Ganztags-Richtlinie.
Eine BEG-Förderung für die Dachsanierung wäre somit nur möglich, wenn diese separat mit einer eigenen Planung und eigenen Firmen ungesetzt wird. Aufgrund der vergleichsweisen geringen Kosten für die Dachsanierung (ca. 345.000 € der 1.050.000 €) und der damit einhergehenden Anforderungen aus der BEG-Förderung (Energieberater, etc.) soll auf eine Teilung der Maßnahme jedoch verzichtet werden.
Die Ausstattung (z.B. Mobiliar) für die Ganztagsbetreuung wird nach der Ganztags-Richtlinie zusätzlich mit 1.500 € pro neugeschaffenen Betreuungsplatz gefördert.
Die Maßnahmen müssen aufgrund der Förderung bis Ende 2027 abgeschlossen sein. Sollte dies nicht machbar sein, muss auf die Fördermittel des Ganztags (= 6.000 € pro neugeschaffenen Platz für den Bau bzw. 1.500 € pro Platz für die Ausstattung) verzichtet werden.