Errichtung eines Einfamilienhauses, Fl.Nr. 1476/1, Gem. Fahlenbach (Fürholzen 17b) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 23.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 23.01.2018 ö 2.7

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung Nr. 1 „Fürholzen“ einschließlich der hierzu ergangenen 1. Änderung. Mit dem Bauvorhaben befasste sich der Bauausschuss zuletzt in seiner Sitzung vom 10.05.2017.

Es wird beabsichtigt, ein Einfamilienhaus (Erdgeschoss, Satteldach, 38° Dachneigung) mit Garage zu errichten.

Das Vorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen der Innenbereichssatzung    Nr. 1 „Fürholzen einschl. 1. Änderung“ ab:
  • Erdgeschossige Bauweise statt E+D oder E+1
  • Überschreitung der Baugrenzen im Süden um ca. 1,5 bis 2,5 m mit dem Wohnhaus
  • Lage des Stellplatzes außerhalb der Baugrenzen

Den beantragten Befreiungen kann aus ortsplanerischer Sicht zugestimmt werden. Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die nähere Umgeb ung ein.

Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung ist Bedingung. Die Abwasserbeseitigung hat mittels Kleinkläranlage zu erfolgen. Das anfallende Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern (nicht über Sickerschächte, keine Einleitung in Kleinkläranlage). Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende bauliche Maßnahmen (z.B. Aco-Drain-Rinne) auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen. Die Unterschriften der beteiligten Grundstücksnachbarn liegen vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen der Innenbereichssatzung Nr. 1 „Fürholzen“ einschließlich der hierzu ergangenen 1. Änderung das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.03.2018 07:43 Uhr