Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 30.04.2019
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabengezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB für das Gebiet
„Solarpark Ottersried II“
das wie folgt umgrenzt ist:
im Norden:
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durch die südliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr 1819, Gemarkung Rohrbach
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im Osten:
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durch den Verlauf der Bebauungsplan-Umfassungsgrenze durch die Restfläche der Fl.Nr. 1818, Gemarkung Rohrbach
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im Süden:
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durch den Verlauf der Bebauungsplan-Umfassungsgrenze durch die Restflächen der Fl.Nr. 96, Gemarkung Gambach und Fl.Nr. 1818, Gemarkung Rohrbach
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im Westen:
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durch den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 95, Gemarkung Gambach
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Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 96/Teilfläche der Gemarkung Gambach sowie Fl.Nr. 1818/Teilfläche der Gemarkung Rohrbach, und ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt.
Es ist beabsichtigt, ein Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO einschließlich einer entsprechenden Ortsrandeingrünung für die Errichtung eines Solarparks (Freiflächen-Photovoltaikanlage) festzusetzen.
Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Teil-Aufhebung des rechtskräftigen vorhabengezogenen Bebauungsplanes Nr. 43
„Solarpark Ottersried“.
Die Teil-Aufhebung betrifft dabei ausschließlich die durch Planzeichen festgesetzte „Flächeneingrünung mit Heckenpflanzung/ökologische Ausgleichsfläche“ auf der Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1818, Gemarkung Rohrbach. Diese Teilfläche wird dem räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 „Solarpark Ottersried II“ zugeschlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3
Datenstand vom 22.05.2019 17:38 Uhr