Landkreis Pfaffenhofen – Behindertenbeauftragte


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2021 ö beschließend 6.1.5

Sachverhalt

Stellungnahme:
Gemäß Art. 65 Abs. 1 BayBO und Art. 26 Abs. 1 BayVwVfG baten Sie mich als Behindertenbeauftragte des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm zu dem oben genannten Bauvorhaben Stellung, hinsichtlich der Barrierefreiheit, zu nehmen. Es wurden folgende Unterlagen per E-Mail übersandt: Anschreiben, Auszug aus Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 14.04.2021.

Ich möchte auf meine Stellungnahmen vom 26.02.2019 und 16.02.2021 hinweisen, welche die Grundprinzipien der barrierefreien Gestaltung beinhalten. Bei Beachtung der genannten Vorschriften bestehen keine Einwände zur Aufstellung des Bebauungsplans.

Hinweisen möchte ich auf das Angebot der Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer. Nächstgelegener Beratungsstandort ist Ingolstadt. Weitere Infos unter: https://www.byak.de/planen-und-bauen/beratungsstelle-barrierefreiheit.html

Abwägung:
Nachdem sich seither keine neue Sachlage diesbezüglich ergeben hat, wird auf die Abwägung und Beschlussfassung vom 14.04.2021 – an welcher weiterhin unverändert festgehalten wird - verwiesen. Die Stellungnahme ergeht daher zur Kenntnis. Änderungen an der Planung sind nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.08.2021 09:47 Uhr