Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Pfaffenhofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2021 ö beschließend 6.1.6

Sachverhalt

Stellungnahme:
Am 10. Juni 2021 wurden die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 42 „Schelmen-grund — 2. Bauabschnitt", mit Teilaufhebung des Bauungsplanes Nr. 37 „Schelmengrund 1. Bauabschnitt" der Gemeinde Rohrbach, dem Abfallwirtschaftsbetrieb (AWP) zur Stellungnahme zugeleitet. Unter Beachtung der Mindestanforderungen an die Zufahrtswege mit Wendeanlagen, die für eine geordnete und reibungslose Abfallentsorgung notwendig sind, wird dem Bebauungsplan in der vorliegenden Form zugestimmt.
Die Abfallbehältnisse der 15, 16, 50, 72, 75 und 81 müssen jeweils an der Durchgangsstraße im Einmündungsbereich der Sackgasse zur Abholung bereitgestellt werden.
Die behelfsmäßige Wendeanlage (Wendehammer für 3-Achsige Müllfahrzeuge) im Bereich der Parzelle 53 erachten wir als ausreichend soweit die Ost- und Südseite der Wendeanlage nicht bebaut werden.

Abwägung:
Die abgegebene Stellungnahme entspricht vollinhaltlich der Stellungnahme des AWP PAF i.R. der förmlichen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB). Nachdem sich seither keine neue Sachlage diesbezüglich ergeben hat, wird auf die Abwägung und Beschlussfassung vom 14.04.2021 – an welcher weiterhin festgehalten wird - verwiesen. Die Stellungnahme ergeht daher zur Kenntnis. Änderungen an der Planung sind nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.08.2021 09:47 Uhr