Stellungnahme:
- Thema Regenableitung, Sickerrigolen:
Als Anwohner des Talbereichs von Schelmengrund - Bauabschnitt 1 ist eine genaue Planung und Ausführung der zukünftigen Regenwasserableitung zwingend erforderlich. Dabei reicht es nicht, dass die Gemeinde davon ausgeht, dass die bestehenden Maßnahmen nach Rückbau der „alten" Sickerrigolen ausreichen. Es muss eindeutig gewährleistet sein, dass der Regenwasserkanal jede Art von Starkregen und Wetterereignissen aus beiden Bauabschnitten (und später aller vier Bauabschnitte) aufnehmen kann ohne, dass dabei das Wasser in die Häuser gedrückt wird (vor allem talseits). Ggf. müssen im neuen Bauabschnitt Regenauffangbecken mit eingeplant werden.
- Zufahrt zum Bauabschnitt 2 während der Erschließungsphase:
In der Textfassung ist nicht erklärt, wie der Baustellen- und Schwerlastverkehr vor allem in der Erschließungsphase in den Bauabschnitt 2 gelangen soll. Eine dauerhafte Zufahrt der LKW's und Bagger über den REWE-Kreisel und anschließend durch Bauabschnitt 1 Schelmengrund und andere Straßen kann und darf nicht die Lösung sein. Hierfür sollte bzw. muss gleich zu Beginn der Erschließungsmaßnahmen eine Behelfseinfahrt direkt in den Bauabschnitt 2 erfolgen. Auch eine spätere Zufahrt der Bauunternehmen muss zusätzlich zur bisherigen Einfahrt über den Kreisel in Abschnitt 1 auch direkt in den Abschnitt 2 erfolgen können.
Grund ist in erster Linie die Gefahr für Kinder und Anwohner im Bauabschnitt 1. Zum anderen steigt die Unfallgefahr im Bereich des Kreisels und der Einfahrt zum REWE sehr stark.
- Zufahrt zum Bauabschnitt 2 nach Erschließung:
Im Bebauungsplan ist eine direkte Einfahrt über den „Serbenweg" eingezeichnet. Die Einfahrt ist jedoch nur leicht eingezeichnet, da dies scheinbar noch keine feste Planung darstellt. Auf Grund des Geländes dürfte fraglich sein, ob das Baugebiet in diesem Bereich mit den aktuell geplanten Parzellen so darstellbar ist. Grundsätzlich muss es eine direkte Einfahrt in den Bauabschnitt 2 geben. Eine Zufahrt für die vielen Anwohner aus Abschnitt 1 und 2 nur über den REWE-Kreisel und durch den Bauabschnitt 1 ist nicht zu akzeptieren. Hier ist ebenfalls die Gefahr für Kinder und Anwohner im Bauabschnitt 1 und die Unfallgefahr im Bereich des Kreisels und der REWE-Einfahrt anzumerken. Vor allem die Straße Schelmengrund und Ehaftstraße wären hier höchst bzw. stark frequentiert. Es ist auch anzumerken, dass die Zufahrt in das Wohngebiet Schelmengrund über die sehr steile Einfahrt im Winter ein sehr großes Problem darstellt, vor allem bei Schneefall und Eis. Da der Einfahrtshang bei solchen Wetterverhält-nissen nur sehr selten geräumt und gesalzen wird ist eine Einfahrt ins Wohngebiet nur sehr schwer, teilweise sogar überhaupt nicht möglich. Dies ist für die Anwohner sehr problematisch und ärgerlich. Eine Ausweichmöglichkeit für solche Situationen wäre dringend notwendig, vor allem aber hinsichtlich von Notfallverkehr bei Gefahrensituationen wie Gesundheitsproblemen, Unfällen, Feuer, etc.
Ich möchte sie bitten die genannten Themen in ihren Planungen zu berücksichtigen.
Abwägung:
Zu 1):
Die Gemeinde ist den Anregungen des Einwenders in Teilen nachgekommen. Die Gemeinde hat die Erschließungsplanung einschließlich der Beseitigung von Abwasser (Niederschlagswasser und Schmutzwasser) beauftragt. Die darin ermittelten Maßnahmen zum Schutz der Anlieger und der benachbarten Bebauung sowie der Unterlieger werden berücksichtigt. Das Konzept wird im weiteren Verfahren mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt. Im Rahmen der Erschließungsplanung erfolgte die Dimensionierung der Kanalisation sowie die Planung zusätzlicher Sickerrigolen und Regenrückhaltebecken. Die bisherigen Mulden werden zurückgebaut und an der neuen südlichen Grenze des Baugebietes zum Schutz vor wild abfließendem Wasser neu errichtet. Zudem werden im Bereich des Spielplatzes zur ordnungsgemäßen Versickerung des Niederschlagswassers zusätzlicher Regenrückhalt hergestellt. Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass auf den Grundstücken zur Entlastung des Kanals Rückhaltemaßnahmen (Regenwasserzisternen) vorzusehen sind und eine lediglich eine gedrosselte Einleitung in das Kanalnetz zulässig ist.
Zu 2):
Die Gemeinde verweist auf die geplante Zufahrt vom Serbenweg aus. Sie ist Bestandteil der Erschließungsplanung und wird entsprechend berücksichtigt. Die Gemeinde wird prüfen, ob sich beim Ausbau der Erschließung die Möglichkeit ergibt, eine zusätzliche Baustraße herzustellen. Grundsätzlich lässt sich entstehender Verkehr in Zusammenhang mit der Erschließung des 2. Bauabschnittes sowie der folgenden Einzelbaumaßnahmen naturgemäß nicht vermeiden. Die gleiche Situation lag unweigerlich bei der Erschließung und Bebauung des 1. Bauabschnittes ebenfalls vor.
Zu 3):
Da es sich bei dem Serbenweg bereits um eine öffentliche Verkehrsfläche handelt, befindet sich dieser nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, Die Erschließungsplanung hat nachgewiesen, dass der Bau einer Zufahrtsstraße zum 2. Bauabschnitt an dieser Stelle mit einer dem vorherrschenden Hanggelände angepassten Neigung möglich und sinnvoll ist.
Die Gemeinde hat, wie vom Einwender angeregt, eine zweite Anbindung an das Baugebiet über den Serbenweg vorgesehen. Die Hinweise über die winterliche Nutzbarkeit sind nicht Bestandteil der Bauleitplanung, können aber ggf. bei erneutem Auftreten untersucht werden. Auch der 2. Bauabschnitt des Baugebietes Schelmengrund wird – wie der 1. BA – regelmäßig vom gemeindlichen Winterdienst angefahren werden.